Bild des Tages...

  • #3.003

    Als ein perfektes Beispiel für den optischen Einfluß auf die äußere Gestaltung (Design) wirkt die Sitzbank durch den dunklen abgesetzten hinteren Teil und der Sitzfläche für den Fahrer insgesamt nicht mehr so klobig wie beim Original. :thumbup: :thumbup:

  • #3.004

    Ähhhm, doofe Frage, aber rein Interessehalber.

    Ist dieser Gurt für den Sozius nicht mehr so relevant? Kann man den weglassen?

    Aussehen ist Hammer....bleibt nur ein kleines Fragezeichen auf meiner Stirn 🤷🏻‍♂️

  • #3.005

    Ja eigentlich ist schon eine Haltevorrichtung für den Beifahrer notwendig, § 61 StVZO schreibt neben den Fußrasten/Fußstützen eine Haltevorrichtung für den Beifahrer/Sozius vor.

  • #3.007

    Ja Anzeige nicht, aber vorgeschrieben ist es, aber in der Praxis ggf. nur bei der HU beim TÜV relevant, wenn der Prüfer schlecht gelaunt ist. :saint:

  • #3.008

    Na so ein fehlender Riemen wird wahrscheinlich sogar den meisten Polizisten auffallen.

    Riemen noch dranbauen oder noch die Soziusfußrasten abschrauben und als Einsitzer eintragen lassen.

  • #3.010

    Nee, funktioniert nicht. Einsitzer geht nur wenn es auch nur ein Sitz ist!

    Es ist jedoch eine Zweisitzerbank, Fussrasten ab macht daraus keine Einsitzer.


    Also entweder Zweisitzer + Haltemöglichkeit, oder Einsitzer und Fussrasten ab.

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