TERMIGNONI

  • #91

    Hi Mick,


    ich finde das Messergebnis ist schon ein heißes Eisen. Zumal ich vermute, dass die Messungen beim TÜV ebenfalls keine exakte Wissenschaft sind und gewissen Schwankungen unterliegen. Angenommen der vom TÜV gemessene Wert ist so genau, dass er dem tatsächlichem Wert 98 db entspricht, dann ist es mit Blick auf mögliche Schwankungen bei den Standgeräuschmessungen in einer Polizeikontrolle gar nicht mehr so unwahrscheinlich, dass dann auch mal 100 db oder mehr gemessen werden. Ich gehe stark davon aus, dass die Messungen beim TÜV dir lediglich die Rückmeldung geben, dass du zum Zeitpunkt der Messung StVO-Konform bist oder eben auch nicht. Aber sie geben dir keine Garantie, dass nicht ggf. bei der nächsten Polizeikontrolle ein höherer Wert gemessen werden kann und du dein Moped stehen lassen musst. Vor Gericht zählt letztendlich die Messung der Polizei.

    Einmal editiert, zuletzt von Aries ()

  • #92

    Absolutes Veto, die Messung muss von einem Fachmann auf einer Messtrecke vorgenommen werden, alles andere hat vor Gericht kein Bestand. Alles schon gehabt.

    Was der lustige Polizist misst auf ner befahrenen Straße, ist mir gelinde gesagt scheiß egal.
    Meine Ducati wurde einmal beschlagnahmt, das werde ich kein zweites Mal zulassen, da dürfen Sie mir dann lieber 8er anlegen bevor das passiert.

    Black Beast - Komplettumbau

  • #93

    Ok, ich gestehe, ich bin kein Rechtsexperte und mein Wissen bzgl. gerichtlicher Verwertbarkeit basiert auf Berichten aus dem TV. Daher ggf. auch unvollständig:) Mir ging es aber auch vielmehr darum zu sensibilisieren, dass ein gemessener Wert oberhalb des eingetragenen Standgeräuschpegels nicht zwingend i.O. ist nur weil dieser nach Abzug der Messtoleranzen dann noch unterhalb des zulässigen Grenzwertes liegt.

  • #94

    Aries & Philipo

    Bin da ziemlich bei euch und der gleichen Meinung. Habe ja im Eigenversuch festgestellt, dass Messung nicht gleich Messung ist. Deshalb wäre es ja mal interessant eine fachmännische (DEKRA) Messung zu sehen.

    Gegen Beschlagnahmungen hat mal ein Rechtsanwalt (Mitglied der Münchner HOG) erfolgreich Veto eingelegt. Soweit ich weiß, darf bei einer nicht manipulierten, aber zu lauten Auspuffanlage lediglich die Weiterfahrt verboten werden.

    Lasse mich aber gerne eines besseren belehren, wenn es für eine Beschlagnahmung mittlerweile rechtliche Grundlagen gibt.

    Gruß Michel

  • #95

    die Toleranzen sind fester Bestandteil des Verfahrens, und in Deutschland in der Durchführungsbestimmung festgeschrieben. Dies Toleranz dient als Puffer für Ungenauigkeiten bei der Messung selber sowie auch dem Alterungsprozess der Auspuffanlage. Selbst bei der Abnahme von neuen Zubehöranlagen zur Abe Erteilung gibt es eine Toleranz von 3 db(A) aufgrund des Meßverfahrens.

    Cu Mick
    ____________________________________

    Ich fahr zur Hölle, braucht wer was?

  • #96

    Ich war am Freitag bei einem Fahrsicherheitstraining, an dem auch einer mit ner Niken teilgenommen hat. Ist ja letztendlich der selbe Motor... Der hatte nen Akrapovic drunter. Mein Termi war definitiv böser und lauter, aber der Akra hat sich angehört wie der original Auspuff.


    Naja, wie dem auch sei. Was mich ganz gewaltig ankotzt, ist die Tatsache, das man sich als Laie doch darauf verlassen muss, dass die für Fahrzeug xy zugelassenen und geprüften Zubehörteile auch wirklich den Vorschriften entsprechen. Das ist doch schon fast ne Lotterie, hab ich Glück und mein Auspuff hält die Werte ein, oder hält er sie nicht ein... :cursing:

  • #97

    Wie war das bei dir damals? War "die Messung durch einen Fachmann auf einer Messstrecke" von vornherein Bestandteil des regulären Verfahrens oder hattest du oder dein Anwalt Zweifel an der Genauigkeit der Polizeimessung angemeldet?

  • #98

    für die Messung gibt es eine Durchführungsbestimmung, diese führt die Polizei aus. Ist das Ergebnis massiv zu laut (meine 102 db), geht die Polizei von Manipulation aus. Dann muss man entweder beichten oder das Fahrzeug wird sicher gestellt und vom Gutachter beim Tüv erneut gemessen und auf Manipulationen geprüft.

    Das ist nur eine grobe vereinfachte Beschreibung.


    Ich habe für den Notfall die komplette Abe mit Rißzeichnung der Termi mit Eater und Kat dabei, damit ich im Zweifelsfall nachweisen kann, dass keine Manipulation vorliegt.

    Dann gibt es eine Mängelkarte aber ich kann nach zumindest nach hause fahren.

    Cu Mick
    ____________________________________

    Ich fahr zur Hölle, braucht wer was?

  • #99

    Ich kümmere mich heute um die Messung. Werde alles möglichst gut dokumentieren.


    Gegen Beschlagnahmung gab es dieses Urteil das ist richtig. Da ein zu lautes Motorrad keine Gefahr darstellt ist eine Beschlagnahmung unverhältnismäßig. Bei offensichtlicher Manipulation sieht das natürlich anders aus. Ganz klar.

    Black Beast - Komplettumbau

  • #100

    Mein Anwalt hat dem Cop am Telefon vor Ort direkt gesagt er braucht gar nicht erst messen. Dann wurde beschlagnahmt aber nicht aufgrund dessen sondern anderer Dinge. Die Lautstärke war dann nie Bestandteil des Verfahrens weil er rein auf die Unverhältnismässigkeit der Beschlagnahmung eingegangen ist UND die Sachbeschädigung beim beschlagnahmen da sie mir während des abschleppen die komplette Fussrastenanlage abgerissen haben. Wurde alles gezahlt. Aber war ein langer Weg.

    Black Beast - Komplettumbau

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