Alles anzeigenso wie ich das verstanden habe reicht es nicht das TÜV Gutachten mit zu führen, die Eintragung muss auch erfolgen.
"Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich"
So stehts im Gutachten.
lustig, der TÜVler meinte damals zu mir, ich muss nichts in die fahrzeugpapiere eintragen lassen. ich finde lediglich den folgenden hinweis auf meinem gutachten: "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist bei nächster Befassung vorzunehmen".
dazu folgendes gefunden: https://www.tuvsud.com/de-de/b…ahmen/aenderungsgutachten
"Bei einer Einzelabnahme müssen umgehend durch die Zulassungsstelle die Papiere berichtigt werden, da genau genommen diese die Änderung genehmigt. Bei einer Änderungsabnahme reicht es in vielen Fällen aus, bis zur nächsten Befassung mit den Papieren wie Umzug oder Halterwechsel das vom TÜV SÜD ausgestellte Gutachten mitzuführen."
super, dass das so eindeutig formuliert ist
scheint aber wohl nur zuzutreffen, wenn die abnahme nach §19 (3) StVZO erfolgt ist. wie schauts da bei dir aus?