SC Project Exhaust
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#336 Und ich dachte immer, e-nummer heißt eintragungsfrei. Ich bin verwirrt... Und ein Heftchen war bei mir auch nicht dabei. Nur die homologationskarte.
folgende angaben ohne gewähr:
eine e-nummer bedeutet erst einmal nur, dass das teil nach europäischen vorgaben geprüft und für die nutzung im straßenverkehr freigegeben wurde. diese e-nummer ist aber nicht fahrzeugtyp-bezogen. einen blinker von motogadget mit e-nummer kann man z.b. an ner yamaha, honda, whatever anbringen - wenn man die restlichen vorgaben wie mindestabstand und baujahrbedingte vorschriften beachtet.
eine ABE wiederum weist ganz exakt nach, dass das teil (oder mehrere: bei auspuffen z.b. die kombination aus krümmer, KAT, endschalldämpfer etc) speziell für das fahrzeug XYZ getestet und geprüft wurde, und dass eine einzelabnahme für baureihengleiche fahrzeuge nicht nötig ist. so kann jeder ohne einen akrapovic beim TÜV eintragen zu lassen, mittels ABE einen solchen auspuff dann fahren. heißt letztendlich: die auf dem SC project eingetrage(n) e-nummer(n) müssen alle in einer ABE gelistet sein, nur dann ist das teil auch zugelassen.
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#337 Das Ist m.M. nach nicht ganz richtig. Die E Nummer ist immer kombiniert mit einer längeren Nummer. E1 bedeutet ja nur, Zulassung in Deutschland. In der Zulassung stecken dann alle Informationen und das kann dann auch Fahrzeug spezifisch sein. Ein Auspuff z.B. mit E Nummer ist immer Fahrzeug spezifisch. Bei Zubehör Blinkern, Spiegeln und so weiter wird's so sein wie oben beschrieben.
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#339 Das Ist m.M. nach nicht ganz richtig. Die E Nummer ist immer kombiniert mit einer längeren Nummer. E1 bedeutet ja nur, Zulassung in Deutschland. In der Zulassung stecken dann alle Informationen und das kann dann auch Fahrzeug spezifisch sein. Ein Auspuff z.B. mit E Nummer ist immer Fahrzeug spezifisch. Bei Zubehör Blinkern, Spiegeln und so weiter wird's so sein wie oben beschrieben.
nein - E1 (ist ein prüfzeichen) bedeutet, das teil wurde in deutschland abgenommen, aber ist EU-weit (oder alle länder die ECE akzeptieren) zugelassen. die e-nummer die wir hier meinen ist die genehmigungsnummer. diese ist dann wie du sagst schon als vollständige zahlenfolge zu verstehen. auch bei den blinkern steht die vollständige nummer afaik drauf (siehe z.B. https://www.motogadget.com/shop/en/m-blaze-ice.html).
Zitat"Das Prüfzeichen besteht aus einem Kreis, in dessen Innern sich der Buchstabe „E“ und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben „R“ und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen."
quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen
letztendlich entscheidet immer das dokument auf welches das ECE-prüfzeichen verweist, wie die legale nutzung geregelt ist (typenabhängig/typenunabhängig).
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#340 Ich habe mal was zusammengestellt. Reihenfolge ist aufsteigend vom einfachsten bis zum umfangreichsten Gutachten.
TÜV Materialgutachten
Bei einem Materialgutachten wird in der Regel eine Materialprobe des Kfz-Teils auf Bruchsicherheit getestet. Technische Prüfstellen werden eine Änderungsabnahme ohne Teilegutachten, nur mit Materialgutachten, häufig ablehnen oder die Eintragung nur in Verbindung mit einer teuren Einzelabnahme durchführen
Teilegutachten
Das Teilegutachten belegt, dass die am Fahrzeug durchgeführten Tuningmaßnahmen den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung entsprechen. Es muss der Kfz-Zulassungsbehörde vorgelegt werden, damit diese die Veränderungen am Fahrzeug in die Zulassungsbescheinigung eintragen kann.Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Problemlos anzubringende Tuningteile oder Leichtmetallräder, die laut Fahrzeugschein zugelassen sind, bekommen automatisch eine Allgemeine Betriebserlaubnis. Auch diese muss mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Wird der vorgeschriebene Verwendungsbereich nicht eingehalten, kann die Betriebserlaubnis allerdings erlöschen. Manchmal sind auch weitere Prüfberichte von Gutachtern beziehungsweise eine erneute Änderungsabnahme erforderlich. Prüfberichte von Gutachtern werden zum Beispiel für Scheinwerferblenden oder auch Motorhaubenverlängerungen verlangt.
E-Prüfzeichen
Die Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile wird jeweils für ein bestimmtes Bauteil vergeben. Das E-Prüfzeichen wird immer dann aufgebracht, wenn ein Tuningteil oder technisches Bauteil in der EU zugelassen ist und deshalb keines besonderen Gutachtens bedarf (EG Typzulassung). In der EG Typzulassung gibt es einen Prüfbericht, ähnlich wie bei einer ABE. Ein Bauteil mit E-Prüfzeichen darf also problemlos eingebaut werden, wenn es den Vorschriften im Fahrzeugschein entspricht. Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt dann uneingeschränkt erhalten. Gemäß §21a und §19 der StVZO muss in diesem Fall keine gesonderte EG-Betriebserlaubnis (ABE) ausgestellt werden. Das E-Prüfzeichen besteht aus einer Buchstaben-Zahlen Kombination. E plus eine nummerische Kennung für das Land das die Genehmigung erteilt hat.
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