He he es tut sich vielleicht was:
Hi Steffen,
Yesterday I have asked TUV iff there is a solution to homologate our cartridge, without waiting for one year.
When I get an answer, I let you know immediately.
Best Regards,
Harrie Essens
R&D Director
He he es tut sich vielleicht was:
Hi Steffen,
Yesterday I have asked TUV iff there is a solution to homologate our cartridge, without waiting for one year.
When I get an answer, I let you know immediately.
Best Regards,
Harrie Essens
R&D Director
Nein
Edit:
Ich hake nach, bin ja mit diesen Herren in Kontakt.
Harrie Essens
R&D Director
Y.S.S (THAILAND) CO.,LTD
Weiß ich doch und die ABE ist in Überarbeitung und beim nächstenmal steht die XSR mit drin.
Von daher hebt mich das nicht an.
Wie Du schon schreibst kann man es ja, sollte irgendwas sein, auch eintragen lassen.
Wie geschrieben gibt es für die Cartridge nichts, keine ABE, kein Gutachten, nix.
Federbein kann einfach rein, da reicht mir die ABE und das nette Schreiben von YSS.
Mit MTM850A und RN43 aus der bis jetzt gültigen ABE kann ich auch gut leben.
Cartridge werden für die Renne gebaut, evtl. später mit ABE.
Es gibt auch kein Teilegutachten dafür.
Schreiben für das Federbein habe ich bekommen. service/Kontakt finde ich schon mal super.
Morgen ruf ich mal Pieps an, ist ein Prüfer von der Dekra. Vielleicht hat er ja die Berechtigungen und Muße.
Tüv und Au haben auch immer zu Hause geklappt.
Mal schauen.
Ich habe bei YSS noch die Anfrage wegen Teilegutachten laufen.
Damit wäre eine Eintragung möglich.
Was soll der Prüfer als Grundlage für die Eintragung nehmen?
Es gibt keinerlei Schriftzeug darüber.
Ob Federn, cartridge, oder Federbein, die haben dann alle eine einzelne ABE und da kann, aber muss ich nichts eintragen,
außer es wird ausdrücklich darauf hingewiesen.
Was ich schauen müsste.
Alles anzeigenIch habe mir jetzt die YSS Cartridge CO208-755TRC-01 und das Beinchen bestellt YSS MX456-330TRWL-63.
Irgendwann im November wird beides geliefert.
Beides angekommen, aber es gibt ein paar Probleme.
Das Beinchen hat erst einmal nur eine ABE für die MT09, XSR ist in Arbeit da hat der TÜV wegen Corona abgebrochen.
Hier bekomme ich ein Schreiben von YSS nur für mich, da bin ich echt gespannt.
Die cartridge wurde mit ABE für XSR angeboten, gefunden hatten wir etwas mit MT09.
Beides leider nicht der Fall, es gibt gar keine ABE für die cartridge.
Die cartridge gehen jetzt zurück und das Beinchen baue ich mir ein.
Da kommen dann eben nächstes Jahr im Oktober die WP Cartridge rein, wenn wieder summersale ist.
Schaut gut aus.
Im Bekanntenkreis habe ich viele HD Fahrer.
Die schwören zB. auf solche Blubbertöpfe.
Nun kann man sich die Frage stellen, warum wird ein Puff mit EB-BE gebaut der ein verstellbares Soundventil hat,
wenn der Hersteller als Zusatzangabe schreibt:
*Im Bereich der StVZO mit geschlossenem Soundventil zulässig. Mit offenen Soundventil im Bereich der StVZO nicht zulässig, da Lärmbeschränkungen überschritten werden.
Da fängt das Problem an und da sind wir wieder beim Hersteller.
Im Bsp mechanisch, geht aber auch per Motor und der wird meist über den Hupenknopf angesteuert.
Tüv haben die Kisten alle, müssen halt nur immer beim HD Dealer zur Prüfung.
Da drückt dann keiner aufs Knöpfchen und möchte was hupen hören.
Und wenn dann 3,4,5 und mehr von den Eimern durchs Dorf fahren möchte man am liebsten mit geöffnetem Gülletank vorne wegfahren.
Wir sehen uns so noch, aber zusammenfahren nicht mehr.
Da werde ich zwar belächelt und ich soll mich nicht so haben.
Ich kann dann nur mein Unverständnis zum Ausdruck bringen und mich für allgemeingültige Sanktionen gegen/für Motorradfahrer bedanken.