Entfernen der Soziusrasten

  • #1

    Hallo zusammen,


    kurze Frage in die Runde, da ja einige hier auch die hinteren Rasen entfernt haben.
    Hattet ihr damit Stress bei der Kontrolle oder beim Tüv ?


    Thanks!
    (Nachdem ich letztens meine Seitenreflektoren vorführen musste, frag ich lieber mal :eusa-whistle: )

    Cu Mick
    ____________________________________

    Ich fahr zur Hölle, braucht wer was?

  • #2

    Cops oder TÜV hatte ich noch nicht. Ich habe diese Fussrasten-Cover aus dem Yamaha XSR Zubehör in Verbindung mit dem S2 Concept Sitzbank-Höcker :D Rein technisch gesehen ist meine 60th zwar eine Einsitzer, jedoch lassen sich die genannten Teile innerhalb von 10 min wechseln und darauf würde ich mich sowohl beim technischen Gutachter als auch beim Verkehrspolizisten berufen. Aus dem Grund lasse ich den Höcker auch nicht eintragen weil ich sie dann endgültig als Einsitzer deklarieren würde ;) Es gibt ja auch mal Fahrten mit Sozia wo die hinteren Fussrasten dran- und der Höcker abmontiert wird. Und genau hier würde ich den Prüfer/Beamten fragen ob ich jedesmal zum TÜV fahren, und den Ein- bzw. Zweisitzerzustand eintragen lassen soll 8-) Das ist praktisch gar nicht umsetzbar :eusa-snooty: Seit August hab ich einen neuen Nachbar der Schrauber in einer Yamaha Werkstatt auf dem Land ist. Ich lasse im Frühjahr dort den TÜV machen und er verklickert dem Prüfer die ganze Sache aber er meinte auch das dem Mann solche Dinge ziemlich egal sind (allerdings sind nicht alle so) :naughty:

    also known as Lucky Sascha, :D


    Wenn man rechts dreht, wird die Landschaft schneller 8-)

  • #3

    Ich glaube streng genommen ist es nicht erlaubt sie einfach zu entfernen.


    Bitte korrigiert mich wenn ich mich täusche aber ich bin der Meinung, dass das ein Mangel ist, dessen Folge maximal ein Mängelschein von den Cops mit späterer Vorführung sein kann. Weder die Betriebserlaubnis erlischt (wie zB bei illegalem Auspuff; Folge: Versicherungsschutz?!), noch rechtfertigt das ne Stilllegung am Straßenrand oder ähnliches. Auch eine Unfallverursachung dadurch (Versicherungsschutz?!) lässt sich denke ich ausschließen.


    Zum TÜV hab ich sie allerdings vorsichtshalber wieder drangemacht. Wäre laut Meister vom Yamahahändler nicht notwendig gewesen.

  • #4

    Eine technische Abnahme würde ich schon aus dem Grund ablehnen weil es mir widerstrebt etwas eintragen zu lassen was ich auf einem Blick sehe und allein durch logisches Denken (noch nicht mal technisches Fachwissen) erkennen/verstehen kann ;) Nämlich das ohne Fussrasten hinten kein Sozius mitfahren kann :eusa-whistle: Wenn ich mit dem Kombi zum Baumarkt fahre und die hintere Sitzbank heraus nehme muss ich auch nicht auf 2 Sitzer umtragen lassen nur weil das Auto in dem Moment 2 Sitze hat ;)

    also known as Lucky Sascha, :D


    Wenn man rechts dreht, wird die Landschaft schneller 8-)

  • #5

    Ich schließe mich hier der Meinung von Tobi an.
    Ich hatte auch schon mal die Abdeckteile von B&G dran und den Meister bei Yahmaha bezügl. Betriebserlaubnis gefragt.
    Der hat nur mit den Schultern gezuckt und konnte auch nichts definitives sagen, außer, dass sie die Dinger im Programm haben.
    Ich mußte aber meine Soziusrasten wieder montieren, da ich die Ausleger zum Besfestingen der Gebäckrolle benötige.
    Unser Bike ist als einspuriges Kraftfahrzeug mit 2 Sitzplätzen homologiert, wenn du die Soziusrasten entfernst fehlen sicherheitstechnisch wichtige Teile (ähnlich wie das Entfernen der Sicherheitsgurte im Auto).
    Ob das zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt ???
    Hast du einer Höckersitzbankt ist das Fzg. nur noch 1-sitzig, ähnlich dürfte es sich mit einer ferstverzurrten Hecksitztasche verhalten.
    Schlußendlich kann ich aber auch nichts genaus sagen, man müsste tatsächlich beim TÜV nachfragen und da sind die Auffassungen oftmals auch unterschiedlich. :doh:

  • #6

    Man sollte aber auch beachten das Yamaha selbst einen Sitzbank-Höcker und Fussrasten-Cover für die XSR900 anbietet ;) Es handelt sich also nicht um einen Zubehörhersteller sondern um Teile vom Motorradhersteller und ich möchte schwer meinen das alle Teile aus dem Yamaha Zubehör die Zulassung für's Bike haben, auch ohne Eintragung. Wenn hinten kein Sitz zur Verfügung steht, fährt hinten auch keiner mit..wie beim Auto :eusa-whistle:

    also known as Lucky Sascha, :D


    Wenn man rechts dreht, wird die Landschaft schneller 8-)

  • #7

    Rücksprache mit dem freundlichen TÜVler ergab folgendes:


    1. So ohne Soziusrasten kein TÜV und strenggenommen keine Betriebserlaubns. Es gäb bei ihm leider keine Plakette.
    2. Wenn Soziussitzabdeckung vorhanden, können die Rasten und ggf. Griff entfernt werden, dann "Einzelabnahme" zur Eintragung,
    1 Sitzer oder ggf. "wahlweise".


    What the Freude :icon-eek: :roll:

    Cu Mick
    ____________________________________

    Ich fahr zur Hölle, braucht wer was?

  • #8

    Ich würde den Prüfer wechseln :D selbst die Option "wahlweise" ist m.M.n. lächerlich :lol: Frag ihn mal ob du im Frühjahr nochmal bei ihm vorstellig werden musst weil die Rasten und Haltegriffe wieder dran sind und Sozia mitfahren möchte :doh: Sowas ist echt kleinkariert :pray:

    also known as Lucky Sascha, :D


    Wenn man rechts dreht, wird die Landschaft schneller 8-)

  • #9


    Sagt er selber, aber laut seiner Aussage sei so die Rechtslage.
    Bei Wahlweise wird dann der Zustand für Einsitz- bzw. Zweisitzbetrieb beschrieben und in die Papiere eingetragen.
    Aber mit Einzelabnahme mal locker > 100€ :evil: :naughty:

    Cu Mick
    ____________________________________

    Ich fahr zur Hölle, braucht wer was?

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!