ABE Debatte Höcker und Fussrasten

  • #52

    Wie Miku schon richtig angemerkt hat sollten Hersteller, Tüv und Polizei ganz dringend miteinander reden. Dieses wahlweise 1 oder 2 Sitzer ist ja bei so gut wie jedem Motorrad von Natur aus gegeben sobald Gepäcklösungen für den Soziussitz angeboten wird :eusa-whistle:

    also known as Lucky Sascha, :D


    Wenn man rechts dreht, wird die Landschaft schneller 8-)

  • #53

    Guten Morgen Community :P Gestern habe ich die entgültige Antwort bzgl. der Fussrasten-Cover ABE von Yamaha erhalten.
    Zitat:
    "wir haben die Mitteilung vom Yamaha Hersteller erhalten, dass keine ABE oder ein Gutachten zu den Fußrastenabdeckungen vorhanden ist.


    Wenn Sie also eine 100%ige Absicherung haben möchten, ist in Deutschland eine Begutachtung durch einen Sachverständigen (z.B. Tüv) notwendig."


    Diese Aussage muss dementsprechend als Sachverhalt angesehen werden und dürfte bzgl. dieser Cover die letzten Zweifel und Fragen aus dem Weg geräumt haben :eusa-whistle:

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  • #54

    Dank für Deine zusätzlichen Recherchen!


    Wirklich schwierig wird das Eintragen halt gänzlich ohne Papiere, also auch ohne Material-Gutachten.
    Dafür braucht es wieder einen "geneigten" TÜVler :eusa-whistle:

    Cu Mick
    ____________________________________

    Ich fahr zur Hölle, braucht wer was?

  • #55

    Aber man ist nun auch nicht schlauer. Immerhin hat Yamaha zugegeben bzw. bestätigt, dass man keine ABE und wahrscheinlich auch TÜV Gutachten dafür hat.
    Was uns aber wohl vielmehr interessieren dürfte, ob dafür überhaupt eine ABE oder gar Eintragung notwendig wird. Nun ist wenigstens amtlich, dass man von Yamaha nichts erwarten kann, sollte das notwendig sein.


    In diesem Zusammenhang am Rande:
    Ich habe einen kleinen Suzuki Jimny, genannt "Würfel". Den habe ich mit (originalem) Gepäckraumgitter versehen und Ausbau der Rücksitzbank zum Jagdauto umgebaut. Folglich sind mit dem Ausbau die Gurtpeitschen mit rausgeflogen. Aber die Gurtaufroller habe ich drin gelassen, weil man mir mal sagte, dass das Auto dann zum 2-Sitzer wird und entsprechend eingetragen werden müsste.


    Für meinen König habe ich mich entschlossen dennoch Höcker und die Abdeckungen für die abgeschraubten Soziusrasten zu montieren. Sollte das beanstandet werden, kann ich mir ein Verbot der Weiterfahrt nicht vorstellen, wie das mit abgefahrenen Reifen oder zu lautem Auspuff passieren könnte.

  • #56

    Wir sind schon schlauer, wenn es uns auch nicht weiter bringt.


    Ich fasse gerne noch mal zusammen, rein rechtlich, nicht was Sinn oder Unsinn ist oder
    was sowieso keiner sieht:


    1. Abbau der hinteren Fussrasten, mit oder ohne Abdeckung:
    Hierzu ist es notwendig die Anzahl der Sitzplätze auf 1 oder wahlweise 1/2 ändern zu lassen.
    Um diese Eintragung zu bekommen, muss der 2. Platz "unbrauchbar" sein. Dazu gibt es 2 Wege. 1. Einsizer Sitzbank,
    muss kürzer sein als 2-Sitzer, darauf werde ich nicht weiter eingehen, und Sitzabdeckung.
    Schlüssige Argumentation dss ja die Rasten ab sind, reicht leider nicht.


    1.1. Sitzbankabdeckung
    Um diese für die o.a. Eintragung 1/2 Sitzer verwenden zu können, ist mindestens ein Material-Gutachten erforderlich,
    besser ein TÜV-Gutacheten oder eine ABE, da mit Material-Gutachten eine Einzelabnahme erforderlich ist.


    Quintesense: es braucht einen TÜVler, der für unsere S2/YAMAHA Bürzel eine Einzelabnahme ohne Materialgutachten macht,
    dann kann auch 1/2 Sitzer eingetragen werden.


    Wer bessere Möglichkeiten gefunden hat, immer her damit :icon-mrgreen:

    Cu Mick
    ____________________________________

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