XSR Gelaber

  • #51

    Mag ja sein, dass der Paragraph 22 aufgrund mangelnden Vorsatzes nicht erfüllt ist, es bleibt aber auf jeden Fall einen Ordnungswidrigkeit, da das Kennzeichen (nach der Veränderung/Aufkleber) nicht den Anforderungen der Anlage 4 zu Par. 10 FZV entspricht https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html
    Somit droht eIn Verwarngeld in Höhe von 10,- Euro http://www.bussgeldkatalog.net…assungsverordnung/10-fzv/
    Das mag dem Einen oder Anderen jetzt lächerlich vorkommen, aber die Folgen könnten nervig sein, denn der Aufkleber wird sofort vor Ort entfernt werden müssen oder es droht im Ausnahmefall gar die Beschlagnahme des Kennzeichens als Beweismittel :o
    Ohne Kennzeichen, keine Weiterfahrt... :icon-eek:


    Nun mag wieder jeder für sich entscheiden, ob es das Wert ist... ;)

    Viele Grüße Charlie


    ..immer dran denken, wer später bremst, ist länger schnell 8-)

  • #52

    Genau aus dem Grund werde ich mir einen einstellbaren KZH anfertigen damit ich das Kennzeichen bei einer Kontrolle von 45 auf 30 grad zurück stellen kann :)

    also known as Lucky Sascha, :D


    Wenn man rechts dreht, wird die Landschaft schneller 8-)

  • #57


    Immerhin ist heute der passende Helm angekommen..da kann ich gleich damit ne Runde Fahrrad fahren :lol: :lol: :lol:

    also known as Lucky Sascha, :D


    Wenn man rechts dreht, wird die Landschaft schneller 8-)

  • #58


    FOTO :!:

    Viele Grüße Charlie


    ..immer dran denken, wer später bremst, ist länger schnell 8-)

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!