Auffahrunfall - Verursacher fährt rückwärts an Kreuzung

  • #43

    Ja keine Sorge, ich sortiere immer alles schön in Ordnern ab (digital und analog 😂) - da bin ich echt ein Ordnungsfreak.


    Sofern die gegnerische Versicherung jetzt nicht einfach sagt, dass das alles so passt, wird sich das leider wohl ziemlich hinziehen. Die Akteneinsicht bei der Polizei kann bis zu 4 Wochen wohl dauern... Dann wäre es Ende Dezember/Anfang Januar + Reperatur bzw. wie auch immer es dann weitergeht. Also in diesem Jahr wird das wohl nichts mehr, außer ich zahl den Schaden erst mal privat und hoffe dann, dass ich alles erstattet bekomme.


    Muss jetzt mal mit der Werkstatt abklären, ob ich das Moped überhaupt so lange bei denen ohne Standgebühren stehen lassen kann. Sonst muss ich überlegen, wie ich es wieder zu mir bekomme. Einfach zurückfahren ist jetzt wohl nicht mehr drin, in Gutachten stand schließlich "nicht verkehrssicher".

  • #47

    habe mir den Thread jetzt auch mal durchgelesen. Ich habe lange bei Audi im Kundendienst gearbeitet und kenne die Probleme mit den Versicherungen etc.

    Was schonmal sehr sehr gut ist, dass der Unfallgegner bei deiner Versicherung angegeben hat, dass er Rückwärts gefahren ist. Somit ist die Schuldfrage eigentlich geklärt. Kosten für Anwalt, Gutachter, Reparatur und Wertminderung wird die gegnerische Versicherung tragen müssen.

    Was mich aber noch interessiert, wer den Gutachter beauftragt hat. Als geschädigter hast du freie Gutachterwahl. Dennoch versuchen die gegnerischen Versicherungen immer wieder ihre eigenen Gutachter zu schicken, um den Reparaturaufwand so gering wie möglich zu halten.

    Und hast du einen Anwalt der auf das Verkehrsrecht spezialisiert ist? Wir haben damals mit der Kanzlei Voigt (Deutschlandweit vertreten) kooperiert. Das gute ist, dass die den Sachverhalt einschätzen und den Reparaturstart freigeben, auch wenn der Schaden seitens der gegnerischen Versicherung noch nicht 100% freigegeben ist.

    Weißt du schon wann dein König angedacht ist, repariert zu werden?

    Ich wünsche dir, dass er wieder im neuen Glanz unterm Christbaum stehen kann.

    Grüße Max

  • #48

    Den Gutachter habe ich beauftragt, nachdem der Kostenvoranschlag einen möglichen Bagatellschaden im Grunde ausgeschlossen hat. Den Gutachter hat mir die Werkstatt empfohlen, im Grunde hätte ich aber auch einen anderen nehmen können.


    Die Anwältin habe ich in aus einer Anwaltskanzlei, bei der ich mich schon mal zum Thema Erbrecht habe beraten lassen. Sie ist dort unter anderem für Verkehrsrecht zuständig. Hab das aber auch nur über die Homepage der Kanzlei herausgefunden.


    Aktueller Stand ist:
    Ein Schreiben mit Forderung der Beträge aus dem Gutachten gingen an die gegnerische Versicherung, diese wurde zur Zahlung aufgefordert. Frist hierfür war gestern, natürlich ist dahingehend nichts passiert. Was jedoch passiert ist, dass in dem Bearbeitungsstandlink der Axa (man bekommt im Schadensfall einen Link zugesendet, in dem man den aktuellen Stand einsehen kann) seit gestern steht, dass ich mit rechtlichen Beistand geholt hätte und daher keine Informationen zum aktuellen Stand über diesen Link einsehbar sind....


    Meine Anwältin meinte, dass Versicherungen ständig nicht bei der 1. Aufforderung zahlen und sie jetzt anmahnt. Mehr hab ich von der gegnerischen Versicherung auch nicht gehört. Keine Ahnung was deren Plan (außer im Moment herauszögern) ist...

    Bei meiner Versicherung wollte ich morgen mal anrufen und nachfragen, was deren Bearbeitungsstand wäre, schließlich betrifft das ja u. U. meine SF.


    Das Bike steht momentan in der Werkstatt, die wartet darauf, dass ich ihnen das GO zur Reparatur erteile, jedoch meinte meine Anwältin, dass ich damit noch warten solle.

  • #49

    Alles erstmal super Voraussetzungen. Ist zwar jetzt alles ärgerlich und unnötig, aber was den Rechtsstreit angeht brauchst du dir keine Sorgen machen. Ich würde an deiner Stelle lediglich herausfinden, wie die Mitarbeiterin von der Allianz hieß und hinterfragen, ob sie die aussage, dass der Unfallgegner nach hinten gefahren ist, notiert hat. Ansonsten musst du dich lediglich noch ein bisschen gedulden und alles nimmt seinen Gang. Blöd das du im Winter zwar fahren willst und das aktuell nicht machen kannst, aber ich würde den Nutzungsausfall und die Wertminderung als Schmerzensgeld sehen und mir eine schöne Abgasanlage für den König holen :love: (sofern du noch keine verbaut hast)

    Grüße Max

  • #50

    So, kleines Update: Es zieht sich.


    Die gegn. Versicherung hat jetzt endlich das Gutachten prüfen lassen, das ganze lief über die Firma Control€xpert. Im Grund wurden verschiedene Posten gekürzt:

    - Wertminderung von 500 auf 350

    - Reinigung des Fahrzeugs nach Reparatur unnötig

    - verschiedene Kleinteile unnötig

    - Aufschlag der Werkstatt auf die UPE der Ersatzteile

    --> Hab das mal alles angehängt.


    Im großen Ganzen wurde das Sachverständigergutachten von 2047€ netto auf 1722€ gekürzt (ohne Wertminderung). Mal schauen, ob bei den UPE bedingten Abzügen später wirklich noch gemosert wird. Jedoch ist die Polizeiakte nach wie vor nicht fertig (anscheinend gerade bei der Bußgeldstelle). So lange warten alle ab.


    Ich zitiere mal eben, was ich nach 1min Google über Control€xpert gefunden habe:

    Hier ist kaum ein Fall in der Schadensregulierung bekannt, bei dem es nach Einschaltung der Firma ControlExpert durch die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht zu einer Kürzung des Schadenersatzanspruches gekommen ist.

    Es versteht sich von selbst, dass diese Firma, wenn sie von Versicherungen eingeschaltet wird, die Aufgabe hat, den Schaden klein zu rechnen bzw. einzelne Schadenspositionen zu streichen. Ansonsten wäre es betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll, ein bereits eingereichtes Kfz-Sachverständigengutachten erneut prüfen zu lassen.


    Quelle: https://www.anwalt.de/rechtsti…ersicherungen_155503.html


    Habe die ganzen gekürzten Punkte auch mal recherchiert und im Endeffekt stellt sich raus, dass die Kürzungen wohl laut aktueller Rechtsprechung eigentlich nicht gekürzt werden können. Hier wird wahrscheinlich einfach versucht Geld zu sparen. Mal schauen, ob meine Anwältin jetzt erst mit der Klage drohen muss oder ob nach dem Polizeibericht und vll. einem einfachen Einspruch gegen die Kürzungen die Axa doch alles übernimmt.


    Mich wundert ehrlich gesagt dieser Aufwand....Die Prüfung des Gutachtens verursacht ja auch Kosten, sollten die Kürzungen wirklich gering ausfallen, dann hätte die Prüfung u. U. mehr Kosten verursacht, als mir einfach das Geld zu überweisen...


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