Auffahrunfall - Verursacher fährt rückwärts an Kreuzung

  • #53

    Hallo Benjamin,

    Habe das im Thread schon erwähnt, hatte mit dem Auto einen leichten Auffahrunfall.

    Die Schädigerversicherung gab mir am Telefon gegenüber an, nur nach Fraunhofer abzurechnen.

    Der KD-Mitarbeiter von BMW bekam beinahe einen Lachkrampf.

    Von der Werkstatt Gutachter bestellt, Reparatur nach Gutachten durchgeführt, Rechnung direkt an RA von dort mit Nutzungsausfall und Auslagen mit Zahlungsziel an die Versicherung.

    Nach 1 Woche war alles bezahlt!

    Also Kopf hoch, wird schon.

    Die Versicherungen versuchen es immer.

  • #54

    Danke, dass du uns hier auf dem Laufenden hälst!


    Die vermeindliche Schadensminderung , die der Gegengutachter veranschlagt, ist also geringer, als die Kosten des Gutachtens selbst.

    Die gegnerische Versicherung verursacht hier unnötige Kosten, die letztlich irgendwann ihre Versicherten zahlen müssen.

    Nenn' doch mal Ross und Reiter (sprich: welche Versicherung ist das ?).

    Vielleicht sollten die ihre Leute im Controlling mal in den 4 Grundrechenarten schulen....

  • #55

    Da fällt mir nur der Spruch ein:

    Wir sparen, koste es was es wolle.


    Das wird in vielen Firmen praktiziert. Bei uns auch. Der Einkauf spart 100.000€ und mit den Teilen haben wir dann Reklamationen für 200.000€.

  • #56

    Die Versicherung des Unfallgegners ist wohl die Axa:)

  • #58

    Das ist heute Gang und Gebe Drokulissen aufzubauen bei Versicherungen.

    Dann machen sie lustige Feiern und Belobigungen für ihre Mitarbeiter die das meiste Geld eingespart haben.

    Solche Firmen wie die genannte finanzieren sich aus den von ihnen generierten Einsparungen.


    Es geht fast nur noch mit Anwalt.

    Cu Mick
    ____________________________________

    Ich fahr zur Hölle, braucht wer was?

  • #59

    Es ist die Axa. Ironischerweise bin ich selbst auch bei der Axa versichert, jedoch im Gesundheitsbereich (Beamter, 50% Beihilfe, 50% Privat usw.). Also eigentlich sollten die sich mal um meine Kundenzufriedenheit kümmern :D

    Aber ganz ehrlich, ich bezweifle, dass hier eine andere Versicherung anders handeln würde.


    Ich ärger mich halt weiter, jetzt ist der Lockdown da: Wetter war heute super bei mir, da hätte man ne kleine Runde drehen können und ich hab bereits frei. Dann kommen die Feiertage, da wird nichts bzw. wenig gehen, ebenso zwischen den Jahren. Wenn das so weiter geht, kann ich wahrscheinlich gegen Ende Januar damit rechnen, dass endlich mal Licht am Ende des Tunnels zu sehen ist.


    @Admins: Könnte man den Titel vll. ändern? Ich hab natürlich auch im Internet nach ähnlichen Fällen gesucht, da findet man wenig. Gibt halt wenig Idioten, die meinen an einer Kreuzung rückwärts fahren zu müssen. Wäre mit einem anderen Titel zukünftig leichter zu finden:

    "Auffahrunfall - Verursacher fährt rückwärts an Kreuzung"


    Nachtrag:

    @ Onkel Jimbo: Danke :):thumbup:

    2 Mal editiert, zuletzt von Luttrich ()

  • Onkel Jimbo

    Hat den Titel des Themas von „Auffahrunfall - Muss meinem Ärger Luft machen - Allianz Service am Wochenende zum Kotzen“ zu „Auffahrunfall - Verursacher fährt rückwärts an Kreuzung“ geändert.
  • #60

    Nur mal so am Rande, da ich ja meist anderer Meinung bin. Ich kenne das so, dass man das Bike zunächst mal reparieren läßt, weil repariert werden muss es ja sowieso und dann eben selbst mit der Rechnung in Vorleistung geht und dann die Versicherung unter Fristsetzung von z. B. 14 Tagen unter Klageandrohung nach Ablauf zur Erstattung der Rechnung auffordert und wenn nicht bezahlt wird, sofort nach Ablauf der Frist Klage erhebt. Wenn man den ganzen Entscheidungsprozeß über die Höhe des Schadens und die Schuldfrage vorzieht, kann man ggf. ewig warten, wenn sich die Versicherung auf den Stand stellt nicht bzw. nicht alles bezahlen zu wollen bzw. es wird der Gang zu Gericht nicht erspart bleiben. Letztlich entscheidet vor Gericht die Sachlage und die dürfte wohl eindeutig sein und was zur Herstellung des ursprünglichen Zustands des Fahrzeug an Kosten objektiv notwendig ist, Gutachter hin, Gutachter her. Das ist gesicherte Rechtsprechung und übliche Rechtspraxis in Deutschland, aber wie gesagt nur meine Ansicht.


    Gruß


    Thomas

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