2020 gekaufte XSR 900 mit Euro4 erst 2021 zulassen?

  • #3

    Hm, werde eben nochmal anfragen.

    Das wäre doch mehr wie irre, wenn die das ganze nächste Jahr noch verkauft und zugelassen werden duerfen und jetzt gekaufte nicht? - das würde aber genau zu unserer Regierung passen.

  • #4

    naja, nicht immer sind Regierung oder Medien schuld und böse ;) Im konkreten Fall haben beide Recht, Behörde und "Motorrad": Hersteller mussten eine Sondergenehmigung für Modelle beantragen, die sie noch nach 2020 verkaufen/zulassen wollen. Yamaha hat das wohl für die XSR 900 gemacht - genau weiß das aber tatsächlich nur die Werkstatt. Die müsste bei Yamaha anfragen, ob die Fahrzeuggestellnummer deines neuen Moppeds in der beantragten Ausnahmegenehmigung enthalten ist. Da hab ich auf die Schnelle nix Genaues finden können. Besser also eine kompetente Werkstatt fragen als nochmal Behörde nerven :)

  • #5

    Um die XSR900 mit Euro4 nächstes Jahr noch erstmalig anzumelden, müsste Yamaha einen Sondergenehmigung für die XSR900 in Deutschland beantragen. Ob dies von Yamaha gemacht wurde, kann ich nicht sagen. Wenn ja, dann wäre im besten Fall eine Erstzulassung bis 31.12.2022 möglich.

    Die Aussage der Zulassungsstelle, dass die XSR900 noch bis 31.12.2024 erstzulassungsfähig ist, würde ich daher erst mal mit Vorsicht genießen. Das Datum gilt vermutlich für Euro5 Modelle, da 2024 Euro5b kommt.


    Edit: Hab mir gerade mal den von dir verlinkten Artikel durchgelesen und würde der Zeitschrift MOTORRAD mehr Vertrauen schenken als einem Sachbearbeiter von der Zulassungsstelle, der wahrscheinlich mit der ganzen Motorradthematik nicht wirklich was am Hut hat.

    3 Mal editiert, zuletzt von Aries ()

  • #6

    In dem Motorrad Artikel wird der Herstellerverband zitiert der mit viel Konjunktiv die Empfehlung gibt sofort kaufen und zulassen...

    Was sonst soll ein Interessenvertreter des Handels auch sonst empfehlen?


    Die Aussage des Amtes ist aber auch verwirrend .. scheinbar haben die Moped wirklich EU 5a zugeordnet...

    Grüße aus NRW

  • #7

    Ich würde nicht beim Händler=Brötchen, sondern bei Yamaha Deutschland=Bäcker nachfragen, welche Regelung Yamaha für die XSR gewählt hat.

    Die Aussage vom Amt kann ich nicht nachvollziehen,


  • #8

    So, habe nochmals meine Zulassungsstelle kontaktiert und denen ausser der EU Zulassung, auch noch den Brief eingescannt und zugeschickt - ausserdem auch den Link zu der "Motorrad online" Meldung.


    Ergebnis:

    Es ändert sich nichts, ich kann das Motorrad problemlos im Frühjahr zulassen. :thumbup:



    Und bevor ich Händler oder sonstwen frage, frage ich doch lieber da an, wo es drauf ankommt - und auf die ich mich berufen kann.

    Denn ein "mein Händler hat aber gesagt..." nutzt mich dann vor Ort grad gar nichts.

    Der Mitarbeiter sagte dazu auch, daß der Motorrad-Artikel ja nicht grundsächlich falsch wäre, nur würde er eben auf mein gekauftes Motorrad nicht zutreffen. Sie hätten aber etwa 10 Stück (k.A. welche Modelle das sind) im Kreis, auf die das tatsächlich zutreffen würde.


    Also keine Panik ;)

  • #9

    Danke für Deine zusätzliche Recherche und die Klarstellung. :)

    Cu Mick
    ____________________________________

    Ich fahr zur Hölle, braucht wer was?

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