Fußrasten nach hinten verlegen

  • #83

    Hallo Ghostrider! Da war ich mal wieder zu blöd mit dem Computergedöns, sorry. Bin doch eher Schrauber als IT´ler. Der Link finktioniert anscheinend doch, jetzt sogar mehrmals.

    Ich weiss auch nicht wie ich die überflüssigen Beiträge löschen kann, nochmal sorry.

    Qualität der Rasten ist völlig ok. Ich bin diese Jahr damit ca 5000 km Gefahren und alles funktioniert prima. Mittlerweile ist ein wenig Eloxal abgeschrubbelt, das finde ich aber ganz normal und stört mich nicht.

    Das einzige Problem an den Rasten ist, dass sie weder ABE noch Gutachten haben.

    Ab hier:

    https://xsr900.de/forum/thread/2059-fu%C3%9Frasten-nach-hinten-verlegen/?pageNo=6

    geht die Diskusson um diese Thema los.

    Das sieht halt jeder anders. Ich hab meine per Einzelabnahme eintragen lassen.

    Enjoy your Ride !

  • #84

    Das war im August 2021 mein Fazit nach der ellenlangen Diskussion zu dem Thema Einzelabnahme:


    Ich fahre ja nicht mit irgendwelchen halbgaren Bastelarbeiten zu TÜV, DEKRA, KÜS, und wer sonst noch eintragen darf und hoffe, dass die nicht merken was ich für einen Mist gebaut habe.

    Wenn alles den aktuellen Normen entspricht und gut gemacht ist spricht doch nichts gegen eine Einzelabnahme.

    Das ganze Prozedere ist aber natürlich deutlich aufwändiger als ein fertiges §19.3 Gutachten oder eine ABE.

    Um noch mal zum Kern der Sache zurückzukommen: Hier geht es um eine Fußrastenanlage im Wert von ca 110-130€ für die es weder Gutachten noch ABE gibt.

    Per Einzelabnahme kann man die eintragen lassen wenn man sich an alle Vorschriften hält und einen Prüfer findet, der dazu qualifiziert und bereit ist. Das ist natürlich aufwändig für Käufer und Prüfer und kostet dann nochmal 50-90€, je nach Prüfstelle, zusätzlich.

    Man kann die aber auch einfach nur dranschrauben und hoffen, dass keiner was merkt.

    Oder man kauft Gilles, LSL usw aus dem gleichen Material aber mit Gutachten oder ABE für 600€.

    Kann doch jeder machen was besser zu ihm passt und was der Geldbeutel hergibt, da gibt es doch kein richtig oder falsch!

    Letztendlich gilt für jeden Halter und Fahrer nach §23 der StVO, dass sich dein Fahrzeug in einem verkehrssicheren und gesetzeskonformen Zustand befinden muss, egal ob mit oder ohne Eintrag.

    Wie genau man das nimmt sei doch jedem selbst überlassen, es soll ja auch Leute geben, die mit zu lauten Auspuffanlagen, geflashten ECUs, verschlissenen Reifen oder ohne Rückstrahler fahren, die stört das auch nicht, dass das illegal ist.


    Das sehe ich heute noch ganz genau so.


    Ich habe das damals so gemacht:


    Der Händler hat bestätigt, dass die Rasten aus 6061 Aluminiumlegierung geferitigt sind.

    Ich hatte ein technisches Datenblatt/Festigkeitsgutachten dieses Werkstoffs dabei.

    Der Prüfer hat die Festigkeitswerte dieser Legierung, aus der viele Fahrzeug- und Flugzeugteile gefertigt werden, unter anderem auch Fußrastenanlagen, überprüft und für ausreichend befunden.

    Dann hat er noch geschaut ob alles vernünftig angebaut ist und das eingetragen.


    Ja das ist Aufwand und keine "Plug and Play" Lösung. War aber in Summe 300-400€ günstiger als von der Stange und hat Spaß gemacht etwas scheinbar illegales zu legalisieren.


    Enjoy your Ride:)

    Enjoy your Ride !

  • #85

    Danke für die ausführliche Beschreibung. Und ja alles ist Geschmackssache und auch eine Frage des Geldbeutels.

    Schönen Abend noch :Boywink:

    Ich muss die Nase meiner Ollen an jede Grenze neu verzollen 8-)

  • #88

    War das einfach eine augedrukte Email, die du dabei hattest?

    Oder wie wurde das bestätigt?


    ( Ist keine Trollfrage und interessiert mich wirklich. )

  • #89

    in der Regel ist das ein Materialgutachten welches die entsprechenden Festigkeitswerte bestätigt.
    So ein Gutachten kann zum Beispiel der Hersteller des Material ausstellen (also nicht der Hersteller der Rastenanlage sonder der Materiallieferant), oder eine Prüfstelle wie bei uns der TÜV kann das machen.


    Das Gutachten meiner Sitzbank ist eine Prüfung durch das TÜV, darin wird die Prüfgrundlage aufgeführt (DIN blabla, Kugelfallversuch ect pp), tabellarisch werden die Prüfergebnisse/Messwerte aufgelistet mit Vermerk (in Ordnung/nicht in Ordnung) und am Ende wird bestätigt, dass das Material den Ansprüchen genügt und keine Probe zerbrochen ist.
    Mit diesem Gutachten findet dann die Eintragung statt, dabei wird noch die technische Ausführung geprüft, also wie die Sitzbank befestigt ist, und fertig.

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