SC Project Exhaust

  • #341

    Eine ECE-Homologationskarte ist im Grunde das gleiche wie eine ABE. Die ECE-Homologation gilt halt in allen europäischen Ländern und auch in einigen nichteuropäischen Ländern (z.B. Australien, Südkorea, Argentinien, Brasilien, Kanada, VAE usw.) und die ABE nur in Deutschland. Wenn dein Moped unter der E-Nummer gelistet ist bzw. in der Homologationskarte aufgeführt ist, dann ist alles gut.

    Anbauteile mit ex- oder Ex-Nummer sind nicht eintragungspflichtig. Hat das Bauteil aber nur eine beschränkte Betriebserlaubnis für einzelne Fzg., dann ist der Hersteller dazu verpflichtet, dir entsprechende Angaben zu den Beschränkungen mitzuliefern. Zumindest in Deutschland musst du diese dann auch immer mitführen um sie ggf. bei einer Polizeikontrolle vorlegen zu können.

  • #342

    Fechter bringt das ganz gut auf den Punkt:

    Das e-Prüfzeichen (eine Buchstaben-Zahlen-Kombination) ist auf den Endschalldämpfer geprägt. Nach EU-Recht sind diese Prüfzeichen alleiniger Legalitätsnachweis. Daher muss kein schriftliches Dokument mitgeführt und keine TÜV-Eintragung vorgenommen werden.


    Bei einer Verkehrskontrolle oder einem TÜV-Termin hat der Fahrzeughalter seine Nachweispflicht erfüllt, wenn er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über die Genehmigungsbehörde entschlüsseln und prüfen zu lassen.

    Die manchmal mitgelieferte Service Card ist folglich keine ABE oder EG-BE, bestätigt aber die Richtigkeit der e-Nummer sowie der zugehörigen Modelle. Daher wird sie von Polizei und Prüfeinrichtungen gerne als freiwillige Zusatzinformation gesehen.

    Mehr zur EG-BE und unserer Service Card hier.

    Cu Mick
    ____________________________________

    Ich fahr zur Hölle, braucht wer was?

  • #343

    Das ist doch genau, was ich geschrieben hatte.

    Es gibt nach ECE geprüfte Bauteile die am Fahrzeug in eine Gesamtzulassung fließen. Unter anderem z. B. ein E geprüfter Auspuff. Den darfst du dann nur exakt auf diesem Mode fahren. Ansonsten ist das nicht zulässig.

  • #344

    Ich habe mir den Text von Fechter durchgelesen und Fechter schreibt zwar im letzten Absatz,


    "Nach den Richtlinien des Europäischen Parlaments und Rats (97/24 EG-Richtlinie Kapitel 9 Anhang VI oder 134/2014 EGRichtlinie Anhang IX) ist es nicht erforderlich als Fahrzeughalter eine Kopie der Betriebserlaubnis oder der Übereinstimmungserklärung mitzuführen, wenn die Auspuffanlage mit einem Genehmigungskennzeichen (e-Nummer) gekennzeichnet ist. Diese Richtlinie ist inzwischen auch im deutschen Recht in der StVZO verankert (§ 49 Absatz 2a, StVZO). Innerhalb der EU können länderspezifische Sonderregelungen gelten."


    aber wenn ich mir dann die genannten EG-Richtlinien oder Paragraphen in der StVZO anschaue, dann geht es da um Vorgaben und Richtlinien für den Hersteller, damit eine Betriebserlaubnis rechtsgültig ist, aber nicht darum, ob ein Fzg.-Halter ggf. zusätzliche Dokumente mitführen muss. Zumindest hab ich da nichts gefunden. Was nicht heißt, dass Fechter unrecht hat.


    Ich bin mir aber auch nicht sicher, ob man eine Betriebserlaubnis gleichsetzen kann mit einer Vorschrift, die besagt, dass du etwaige Dokumente für eine Polizeikontrolle mitzuführen hast. Ich meine, dass es bisher auch schon so war, dass wenn du in einer Polizeikontrolle für einen Zubehörauspuff mit einer Ex-xxxxx Nummer keine ABE oder ein vergleichbares Dokument vorzeigen konntest, du lediglich eine Strafe für das nicht mitführen des Dokuments bekommen hast und nicht, weil dein Motorrad keine gültige Betriebserlaubnis hat. Das wäre erst der Fall, wenn unter der Ex-xxxx Nummer des Zubehörauspuff keine Betriebserlaubnis für dein Motorrad hinterlegt ist und das müsste die Polizei dann erstmal abfragen.

    Ich finde aber auch den Paragraphen in der StVZO nicht mehr, wo explizit drinstand, in welchen Fällen du eine ABE mitzuführen hast und wann nicht. Vielleicht gibt es den ja inzwischen wirklich nicht mehr.

  • #345

    In Österreich ist das nicht so, da muss man bei einer Kontrolle das Zertifikat auf Verlangen vorweisen.

    Liebe Grüße,
    Mike

  • #346

    Danke euch herzlich! Ich hab mir die Karte noch mal angesehen; das Modell (MTM850) ist aufgeführt, die e-Nr passt fast (auf der Karte e13*168/2013*0002*05, im fzgschein ist bei mir die *01 genannt. Ich denke, das passt dann schon :)

  • #347

    das gilt für Eu plus einige andere Länder, aber ohne Österreich, warum auch immer.

    Welches Zertifikat? Die Eg-Konfomitätserklärung? Das sind ja ein paar Seiten…

    Cu Mick
    ____________________________________

    Ich fahr zur Hölle, braucht wer was?

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!