Motorradfahrverbot, jetzt noch "krasser" !

  • #1

    Hier mal was zu schauen, das wird langsam "grausam"


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    ...manchmal bin ich auf beiden Ohren blind :P


    Honda VT 500 E - Suzuki LS 650 Savage - Harley Davidson 1200 Sportster - Honda CB 750 Sevenfifty - Suzuki GSX 1100 G -

    Suzuki Bandit 1200 - Yamaha XJR 1200 Kenny Roberts Replica - Honda CBR 600 F (PC35) - Honda VTR 1000 F Firestorm -

    Suzuki GSX 1400 - Triumph Tiger 955i - Yamaha FZS 1000 Fazer - Suzuki DL 650 V-Strom (K04) - Suzuki V-Strom 650 (L2) -

    Yamaha XSR 900 - Yamaha Tracer 900 GT - Suzuki GSX 750 AE Inazuma - Suzuki GSX 1200 Inazuma

  • #3

    Motorräder sind nur der Anfang sein... übrig werden per Pedes, Lastenräder und Öffis bleiben.

    Bin auf die Lärmverordnung für E-Bikes gespannt, sehe aber immer noch keinerlei Beschränkungen für Laubbläser... ^^

    Cu Mick
    ____________________________________

    Ich fahr zur Hölle, braucht wer was?

  • #4

    Lärm zu vermeiden ist grundsätzlich eine gute Sache, ich wohne an einer Hauptverkehrsstrasse, ich kann ein Liedchen davon singen.

    Dass Motorräder oft zu laut sind ist auch unstrittig. Und in von Motorrädern hoch frequentierten Gegenden ist das sicherlich eine Zumutung für die Anwohner!


    Ich würde mir jedoch wünschen dass in Sachen Lärm alle Verkehrsteilnehmer eingeschlossen werden.


    Das Reifenabrollgeräusch eines 235er Schlappens auf einem SUV interessiert beispielsweise keine Sau!

  • #5

    Ja stimmt schon, Lärm ist vor allen in Ballungsräumen und auch sonst ein Problem, aber es geht eben auch insgesamt um Lärmvermeidung jedes Einzelnen persönlich siehe z. B. auch Laubbläser und da liegt meiner Meinung nach das Kernproblem, laut sind immer nur die anderen. :saint: Das mit den 90 dB wird so nicht kommen, da es Willkür ist, wenn man weiss, dass damit 79 % der Motorräder nicht mehr fahren dürfen, noch mehr, nämlich vorsätzliche Ausgrenzung und Schädigung aller Motorradfahrer, auch der Fahrer, die mit einem höheren Standgeräuschwert die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen und mit angemessenen Drehzahlen fahren. Mal sehen, wenn es zu Gerichtsentscheidungen dazu kommt, wenn das wirklich verfügt werden sollte. Grundfalsch ist auch die in der Bevölkerung herrschende Ansicht, Verkehrslärm mit dem Motorrad fahren gleichzusetzen und zu verbinden. Brauche ich hier nicht extra erwähnen.

    Im Übrigen ist Holzminden eine strukturschwache Region und auf die Gäste und Ausflügler angewiesen. Dazu ein Video von Stefan Lange von der Motorradmeisterei Lange, der sein Geschäft unmittelbar dort hat. Ab 32:00 min.


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    3 Mal editiert, zuletzt von tomsi59 ()

  • New-Wave

    Hat den Titel des Themas von „Motorradfahrverbot, ketzt noch "krasser" !“ zu „Motorradfahrverbot, jetzt noch "krasser" !“ geändert.
  • #6

    Die Anträge, um die es hier geht, sind inhaltlich wirklich stümperhaft und erwecken stark den Eindruck, als wurden sie von irgendwelchen Wutbürgern ohne Durchblick am Stammtisch bei heiteren 1,5 Promille verfasst und am Ende hat vielleicht lediglich noch mal ein Anwalt drübergeschaut.


    Ich persönlich würde solche Anträge mit der Begründung ablehnen, dass wenn man sich inhaltlich offensichtlich so wenig mit einer Thematik auseinandergesetzt hat, das Anliegen wohl dann doch nicht so wichtig sein kann, als dass man zum Wohl der Antragsteller andere benachteiligt. Da bin ich mal gespannt, ob man mit so einem inhaltlichen Mist tatsächlich durchkommt.

  • #8

    Ich halte mich grundsätzlich nicht an derlei Verbote! Ich bezahle meine (Kfz) Steuer zu 100%, also nutze ich auch öffentliche Straßen zu 100%. Und das bleibt auch so, bis sich anteilig die Steuer reduziert. Ich hab deshalb vor 3 Jahren extra eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Bin aber (leider) bisher noch nicht erwischt worden.😁

    Ich würde das bis zur letzten Instanz durchziehen.

    Yamaha XSR 900 RN80 (1x Midnight Black, 1x Legend Blue), Moto Guzzi Le Mans 1, Royal Enfield Interceptor 650 ,

  • #9

    Das stimmt ja schon, aber so funktioniert halt leider grüne Politik und keine*Innen finden was dabei <X !

    Liebe Grüße,
    Mike

  • #10

    Ja schon, aber es gibt eine Rechtsordnung und Gerichtsbarkeit, die das am Maßstab des Rechts prüfen muss und dann nicht zulassen darf. Eine willkürliche Festlegung des Standgeräusch auf 90 dB kann und wird niemals rechtens sein. Niemals. :cursing: Außer wer bietet weniger 80 dB? Ja dann passt es, weil dann fährt keiner mehr. :saint: Lächerlich und eigentlich letztlich belanglos, wenn die das nicht auch noch tatsächlich ernst meinen würden. :lachen:

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