Alles anzeigenNur wenn diese Modelle die gleiche Betriebserlaubnis haben, das ist nicht nur Rn80.
Wenn nicht, dann nicht.
Außerdem sehr schwierig nachzuweisen, wenn die Polizei das Original-Ersatztei einfach nicht glaubt, auch beim Tüv. Nur solange kein Kläger, kein Problem.😉
Zur Absicherung könnte man beim Tüv fragen, ob die das eintragen.
Leidiges Thema…
Ich habe für meine Abdeckung ein Schriftstück von Yamaha bekommen wo es ausführlich drin steht, Originalteile haben keine E- Nummer oder ABE nötig. Das reicht vollkommen aus meiner Ansicht nach.
Ich gehe auch davon aus das der Tüv das einträgt wenn man solch ein Schriftstück in der Hinterhand hat.