Das Gesetz sagt eindeutig, dass eine Mitführpflicht für das Original gilt.
Alles andere ist Hörensagen.
Wenn eine Kopie zu gut ist und nicht als Kopie erkenntlich gemacht ist, DANN kann man Urkundenfälschung vorgeworfen bekommen.
Wäre ich Polizist würde ich eine Kopie nicht akzeptieren.
Die Gründe sollten eigentlich klar sein.
Mit drei Mausklicks hat man heutzutage ein Dokument easy manipuliert.
Dementsprechend kann man sich in so eine Kopie prima eine nicht vorhandene Eintragung basteln, zum Beispiel.