Kellermann Bullet 1000

  • #21

    Das "Glas" für die Blinker bekommst Du einzeln: Teilenummer 1KB-8333A-00


    Die Blinkeradapterplatten brauchst Du zweimal, ein Satz für vorne, eines für hinten. Ebenso die Blinker, das sind immer Stückpreise. Blinkerrelais dagegen brauchst Du nur eines.


    Und wie ich im ersten Post geschrieben haben: Man muss sich mit der Elektrik Gedanken machen, da die Kellermann mit losen Kabeln kommen, der Kabelbaum endet aber für die Blinker mit schönen rundlichen Steckern (sieht man auch im ersten Post), die eben nicht durch die M8er Mutter der Blinker passt. Dafür habe ich mir zwei Paar hiervon bestellt: http://www.polo-motorrad.de/de…alstecker-suzuki-yam.html Die habe ich abgeschnitten und werde die offenen Enden mit den Enden der Bullets verbinden. Dafür habe ich mir noch zwei mal die hier dazu bestellt: http://www.polo-motorrad.de/de…verbinder-0-2-1-0-mm.html

  • #22

    LoL. Da habe ich nicht richtig hingeschaut. Dann kosten die Blinker ja 400 Euro :D
    WoW aber gut, muss nun halt sein. Danke für die Teilenummer des Blinkerglas.


    Dann bestelle ich:
    2 x Blinker vor
    2 x Blinker hinten
    2 x Adapterplatten Set
    1 x Blinkrelais
    2 x Adapterkabelsett
    1 x ein Paar irgendwelche guten Kabelverbinder nach Wahl.


    Sollte dann passen oder?


    Das eine Blinkrelais steuert dann alle Blinker an so wie ich das verstanden habe.


    Grüße
    Denis

  • #25


    Das schöne runde Rücklicht wird bleiben.


    Hab dazu dann aber auch noch folgende Fragen:
    Ist es legal:
    - Wenn das Original Rücklicht und zusätzlich die beiden neuen als Rück und Bremslicht fungieren
    - Wenn das Original Rücklicht nur noch Rücklicht ist und die beiden neuen Rücklicht und Bremslicht
    - Wenn das Original nur noch Bremslicht ist und die beiden neuen nur Rücklicht....


    Ihr wisst worauf ich hinaus will. Welche Kombinationen sind legal machbar?


    Grüße,
    Denis

  • #26

    Es darf nur eines aktiv sein, also entweder das Licht in den Blinkern oder Rücklicht.
    Ok sind:
    Blinker Rücklicht, Rücklicht Bremslicht
    Blinker Bremslicht, Rücklicht Rücklicht


    Drei Bremsleuchten sind meines Wissens nach nicht erlaubt, eben so wenig drei Rückleuchten. Steht auch so in der Anleitung der Blinker.

  • #27

    § 53 der StVZO gibt hierzu abschließend Auskunft.
    Die Kurzversion:
    An Kraftfahrzeugen müssen 2 Rückleuchten/Bremsleuchten angebaut sein, an Krafträdern darf es auch nur eine Rückleuchte/Bremslicht sein.


    Das sagt eigentlich alles.... also, keine 3 Rück-/Bremsleuchten (auch nicht in Kombi oder wechselseitig)!

    Viele Grüße Charlie


    ..immer dran denken, wer später bremst, ist länger schnell 8-)

  • #28

    Müssen 2 bedeutet nicht, dass es nicht mehr sein dürfen. Fast jedes Auto hat 3 Bremsleuchten z.B.


    EDIT:
    Es steht ja genau drin:
    Bremsen: "An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig"
    Rückleuchten: "Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein."


    Ergo ist es zulässig, die Bullet 1000 als Rückleuchte und Blinker laufen zu lassen und das große runde Original so wie es ist als Rückleuchte und Bremslicht. Und genau so werde ich es machen :D Sprich: drei Rückleuchten ein Bremslicht und alles ist gut :D


    Grüße und Danke für den Tipp
    Denis

  • #29

    Schlussleuchten:
    1 Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlussleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein.
    2 Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur eine Schlussleuchte zu haben.


    Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen Schlussleuchten ausgerüstet sein. -> Motorrad ist einspurig, ergo gilt 1 und 2: Es müssen zwei Schlussleuchten sein, es dürfen beim Motorrad aber auch nur eines sein. Drei ist beim Motorrad nicht erlaubt.


    3 Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Bremsleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein
    4 An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig


    Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen, höher als 1.000 mm über der Fahrbahn liegenden, innen oder außen am Fahrzeug fest angebrachten Bremsleuchten ausgerüstet sein -> Motorrad ist einspurig, ergo gilt 3 und 4: Es darf eine Bremsleuchte sein, es dürfen auch zwei sein. Mehr als zwei nur für mehrspurige Fahrzeuge.

  • #30

    Es gibt mittlerweile so viele Richtlinien (StVZO, EG pp.). Da noch durchzublicken ist gar nicht so einfach.
    Ich würde auf Nummer sicher gehen und bei der Dekra oder dem TÜV sagen, was ich mir vorstelle. Denke, da wird man die entsprechende Auskunft bekommen. Zumindest würde ich mir dann den Ingenieur für die nächste HU vormerken. Aus der Nummer kommt er dann nicht mehr raus. :D

    LG Jürgen


    XSR 900, Suzuki V-Strom 1000 L6, Triumph Thunderbird Storm u. Honda GL 1500/6


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