LED Scheinwerfer XSR900

  • #144

    Gestern das erste mal die Gelegenheit genutzt, den JW-Speaker mit Kurvenlicht im Dunkeln zu testen. Ich muss sagen, einfach Klasse :thumbup:
    Schön hell aber nicht blendend, und eine gute Ausleuchtung der Straße. Ist zwar ziemlich teuer das teil, aber sehr gut verarbeitet und mit dem Alu-Adapterring wirklich plug&play. Sogar die Leuchtweiteneinstellung funktioniert, was nicht bei allen Austausch-LED-Scheinwerfern der Fall ist.
    Ich hab den Kauf nicht bereut :music-rockout:

    Viele Grüße vom Tor zum Schwarzwald und dem Oberen Gäu - Marcel

    --> meine XSR

  • #145

    Kannst du bitte mal posten, welcher genau und welches Zubehör ggf. noch dazu gehört?


    Danke!

  • #148

    dann hoffe ich mal für dich dass der in Deutschland zugelassen ist

    ...manchmal bin ich auf beiden Ohren blind :P


    Honda VT 500 E - Suzuki LS 650 Savage - Harley Davidson 1200 Sportster - Honda CB 750 Sevenfifty - Suzuki GSX 1100 G -

    Suzuki Bandit 1200 - Yamaha XJR 1200 Kenny Roberts Replica - Honda CBR 600 F (PC35) - Honda VTR 1000 F Firestorm -

    Suzuki GSX 1400 - Triumph Tiger 955i - Yamaha FZS 1000 Fazer - Suzuki DL 650 V-Strom (K04) - Suzuki V-Strom 650 (L2) -

    Yamaha XSR 900 - Yamaha Tracer 900 GT - Suzuki GSX 750 AE Inazuma - Suzuki GSX 1200 Inazuma

  • #149

    Wie viele andere, für den Straßenverkehr zugelassene mechanische Fahrzugkomponenten, braucht auch die Beleuchtung Genehmigungsbescheinigungen, in denen ihre Konformität mit den Bau-, Betriebs- und Sicherheitsvorschriften bestätigt sind. Die Bestimmungen über die technischen Anforderungen sind in der Verordnung der Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen enthalten. Sie bilden einen Anhang zur Genfer Konvention von 1958, in der die Grundsätze zur gegenseitigen Anerkennung von standardisierten Verfahren, die s.g. Homologationsvorschriften für Fahrzeuge, Ausstattungselemente und Zubehörteile festgelegt sind. Im Lauf der Zeit erfuhr die Verordnung der Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen viele Korrekturen, Ergänzungen und Äderungen. Jedoch funktioniert die Genfer Konvention von 1958 als internationales Zulassungssystem im Wesentlichen bis heute, und gewährleistet die gegenseitige Anerkennung der standardisierten technischen Anforderungen, die zwischen den Unterzeichnern der Verordnung vereinbart wurden. In allen Ländern, die die Vereinbarung ratifizierten, sind die staatlichen Verwaltungsorgane für die Erteilung der Zulassungen sowie für die Benachrichtigung der übrigen Mitglieder der Vereinbarung über die von ihnen erteilte Zulassung verantwortlich.

    Eine E Kennzeichnung (Zulassungsbezeichnung) bedeutet, dass das Produkt gleichzeitig in allen Ländern zum Gebrauch an Kraftfahrzeugen zugelassen ist, die die Verordnung der Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen verabschiedeten. Zurzeit gehören nicht nur EU-Länder zu den Unterzeichnern, sondern auch Japan, Australien oder Südafrika, aber – Achtung – nicht China. Einige Kennzeichnungsbeispiele: E1 – Deutschland, E2 – Frankreich, E3 – Italien, E4 – Holland, E5 – Schweden, E6 – Belgien, E7 – Ungarn, E8 – Tschechien, E9 – Spanien, E10 – Jugoslawien, E11 – England, E12 – Österreich, E20 – Polen, E21 – Portugal. (Zitat von der Internetseite der WAS Handelsgesellschaft, Hersteller von Autolampen.)


    Wenn der Scheinwerfer eine E-Nummer hat, wäre er somit zugelassen, wofür die im Text gemachte Aussage "mit eingebautem Standlicht zur Übereinstimmung mit E-Mark/ADR" spricht. Aber ohne Gewähr, das reime ich mir nur mal auf die Schnelle zusammen, aber dass Länder, wie Japan, Australien oder Südafrika die Verordnung mitgemacht haben und die rührigen Chinesen nicht, ist/war mir neu, ist aber für deren Wirtschaftspolitik und Verhältnis gegenüber internationalen Normen bezeichnend.


    Gruß


    Thomas

  • #150

    Hey Tomsi59!


    Danke für Deine ausführlichen Infos - tatsächlich war es der Hinweis auf die E-Kennzeichnung in der Artikelbezeichnung, die mich zum Kauf bewogen hat. Beruhigend zu wissen, dass Australien Mitglied der relevanten Normengemeinschaft ist, das macht es wahrscheinlich, dass es sich auch um eine "echte" E-Kennzeichnung handelt.


    In der Beschreibung steht darüber hinaus: "HogLights LED inserts are ADR, DOT & ECE113 compliant". (Die ECE113 ist die in Europa gültige Norm für einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Kraftfahrzeugscheinwerfer für symmetrisches Abblendlicht und/oder Fernlicht, die mit Glühlampen, Gasentladungs-Lichtquellen oder LED-Modulen ausgerüstet sind.)


    Falls es dann doch nicht passt/legal ist, werde ich es hier ebenfalls melden, dafür ist ein Forum ja da. In dem Falle baue ich das Teil auch wieder aus; mir ist schon wichtig, dass die relevanten Anforderungen eingehalten werden und ich nicht zum "Blender" werde.

    Einmal editiert, zuletzt von MaxCat ()

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