Bild des Tages...

  • #991

    Na ja, könnte schon sein, dann entweder längere Ausleger oder Blinker tatsächlich weiter nach hinten. Das muss dann Börni am fahrenden Objekt prüfen und realisieren oder abwarten, ob einer von der Exekutive oder TÜV drauf kommt.


    Gruß


    Thomas

  • #995

    Mal zur Info, Ich halte hier die Mindestbreite 180mm sowie auch die Mindesttiefe 300mm ( weil kurzes Heck) ein.


    Wenn diese Maße erfüllt sind , interressiert mich der Einsehwinkel nicht mehr ! Also auch keine längeren Arme ! ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von Börni ()

  • #997

    Kein Widerspruch, alles okay und wirklich bildschöne XSR, Respekt davor nochmals.


    Gruß


    Thomas

  • #998

    https://eur-lex.europa.eu/LexU…2013:166:0055:0087:DE:PDF


    Nur zur Info: Der Einsehwinkel ist unabhängig von den Abständen.

    Und wie Du rumfährst oder was auch immer Du umbaust, es ist Deine Sache. Es sieht gut aus, keine Frage. Aber legal ist es vermutlich nicht.

  • #1.000

    Jetzt wird es hier aber richtig Deutsch.... Wenn der Einsehwinkel unabhänging von den Abständen ist muß er ja Zwangsläufig bei mind.180/300mm noch gegeben sein ? Ansonsten müsste sich ja für jeden cm nach vorne auch eine neue mindest Breite ergeben?


    Da meine Blinker an dieser Stelle aber schon eine Breite von 260mm /-------------/ haben, bin ich vermutlich auch wieder legal unterwegs. :)

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