Das ist richtig, aber Sinn macht es eigentlich nicht unbedingt. Die Gutachter selbst agieren ja im Gegensatz zur Versicherung unabhängig, egal von wem sie beauftragt wurden. Die arbeiten schon sehr gewissenhaft und i.d.R. ist die Schadensliste nach dem Gutachten länger als davor. Klar könnte es sein, dass ein Gutachter auch mal einen Fehler macht, wo ein zweiter Gutachter Sinn macht, aber grundlegend gibt es keinen Grund einem Gutachter zu misstrauen, nur weil er von der gegnerischen Versicherung beauftragt wurde.
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soweit die Theorie, auf der anderen Seite werden die Gutachter von der Versicherung beauftragt, der Wettbewerb bei den Gutachtern ist natürlich groß, und man möchte als Gutachter ja auch weiter beauftragt werden. Das soll nicht andeuten, dass hier betrogen würde, aber mein häufiger Eindruck als geschädigter war auch nicht der, dass ich übervorteilt worden wäre, um es mal so auszudrücken 😊