Ganz so einfach, alles abzustreiten, ist es auch nicht. Das Paket hatte wohl eine bestimmtes Gewicht und wenn ein Zeuge da ist für das Einpacken, dann unterliegt es der freien richterlichen Beweiswürdigung und dann hat der Verkäufer das Geld zurückzuzahlen. Aber ich sage ja auch in der Regel und vor Gericht und auf hoher See ist alles möglich. Etwas Vertrauen in den Rechtsstaat sollte man schon haben und gerade was den Bevollmächtigten des Verkäufers als Zeugen vor Gericht betrifft, stehen die Chancen 50 : 50, ob der bereit ist eine Falschaussage zu machen, dass das Paket leer war und für den Fall, eines dem widersprechenden Urteils des Gerichts ein Strafverfahren zu riskieren.
Ich gehe eben davon aus, dass Recht auch Recht bleibt und Einzelfälle, die dem widersprechen, sind dann die Ausnahme von der Regel.
Gruß
Thomas