Achtung beim Händler CTC-Bike Parts

  • #11

    Ganz so einfach, alles abzustreiten, ist es auch nicht. Das Paket hatte wohl eine bestimmtes Gewicht und wenn ein Zeuge da ist für das Einpacken, dann unterliegt es der freien richterlichen Beweiswürdigung und dann hat der Verkäufer das Geld zurückzuzahlen. Aber ich sage ja auch in der Regel und vor Gericht und auf hoher See ist alles möglich. Etwas Vertrauen in den Rechtsstaat sollte man schon haben und gerade was den Bevollmächtigten des Verkäufers als Zeugen vor Gericht betrifft, stehen die Chancen 50 : 50, ob der bereit ist eine Falschaussage zu machen, dass das Paket leer war und für den Fall, eines dem widersprechenden Urteils des Gerichts ein Strafverfahren zu riskieren.

    Ich gehe eben davon aus, dass Recht auch Recht bleibt und Einzelfälle, die dem widersprechen, sind dann die Ausnahme von der Regel.


    Gruß


    Thomas

  • #12

    Herr C.C. von CTC (früher Axo-Shop), ist leider seit Jahren schon negativ bekannt. Seine Google-Shop Bewertungen kann man leider nicht mehr einsehen ( mehrheitlich sehr negativ). Falls die Bestellung ok ist und alles passt, dann hat man Glück gehabt. Bei einer Reklamation und Rücksendung, ist man in der Regel die Ware&Geld los. Ich musste auch schon Lehrgeld bezahlen für zwei bestellte Hebel von MG-Biketech, die nicht gepasst hatten. PayPal hatte der vor ca. 2 Jahren noch nicht angeboten. Grundsätzlich auch nie auf E-Mails geantwortet-dann hätte man ja etwas in der Hand. Gr.

  • #13

    So einem gehört das Handwerk gelegt, wenn der mal vor einem Richter steht und seine Geschäftspraktiken erläutern muss, dann sieht es anders aus. Als Lehre kann man da nur ziehen, bei einer Rücksendung immer einen Lieferschein ins Paket legen, auf der ein neutraler Zeuge den Inhalt der Sendung mit Unterschrift bestätigt und für sich ebenfalls ein Exemplar des Lieferscheins behalten, aber wie gesagt, einen Zeugen für den Inhalt der Rücksendung beibringen und dann muss man sehen, ob sich einer eine Falschaussage traut. Wenn man sich natürlich dessen unverschämten und rechtswidrigen Versuch, das Widerrufsrecht zu untergraben, widerstandslos ergibt, dann ist das nur Wasser auf die Mühlen von dessen gesetzeswidrigen Verhalten und es ist gesetzeswidrig, weil das Widerrufsrecht die elementare Grundlage des Online-Handels ist, weil ich erst bei Erhalt der Ware prüfen kann, ob diese für meine Zwecke geeignet ist und meinen Vorstellungen entspricht.


    Gruß


    Thomas

  • #14

    Hab einen Termin beim Rechtsanwalt. Da ich eine Rechtschutzversicherung habe, ist es mir auch egal wie weit das ganze geht.

    Ich hoffe das er daraus lernen wird und das ich recht bekomme.

  • #15

    Sehr gut, genau so gehört es, Du wirst sehen, dass vor Gericht alles anders aussieht. In der Anonymität des Internets ist es leicht, eine große Klappe zu haben, aber in der Realität eines Rechtsstreits da scheiden sich die Geister. Wichtig ist ein Zeuge für den Inhalt der Rücksendung und den kannst Du auch im Nachhinein leicht rekrutieren, weil Du ja die Richtigkeit der Versendung und des Inhalts weißt und kennst.

    Wenn auch vor Gericht Frechheit siegen würde, dann wär es einfach und man bräuchte keine Anwälte, aber dem ist nicht so.


    Alles Gute und viel Erfolg, an dessen Eintreten ich im Rahmen der rechtlichen Grundlagen keinen Zweifel habe. Allein die Beweislage gestaltet sich aufgrund der unfairen Taktik der Gegenseite etwas anspruchsvoll, sollte aber machbar sein.


    Gruß


    Thomas

  • #16


    Meine bewährte Rücksenderoutine ist: zu Beweiszwecken ein Foto vom offenen Paket auf der Waage machen, so dass der Inhalt und das Gewicht erkennbar sind. Wie Thomas bereits geschrieben hat, wenn noch Zeugen beim Verpacken anwesend waren, umso besser.

    Cu Mick
    ____________________________________

    Ich fahr zur Hölle, braucht wer was?

  • #17

    Richtige Entscheidung und ich drücke dir ganz fest die Daumen:thumbup:

    Das er draus lernen bzw. seine Praktiken ändern wird, bezweifle ich aber stark. Wenn was an den schlechten Bewertungen im Internet dran ist, wirst du sehr wahrscheinlich nicht der erste Kunde sein, der gegen ihn vor Gericht zieht. Dass er seine Geschäftspraktiken trotzdem nicht ändert und sein Verhalten dir gegenüber am Telefon, legen die Vermutung nahe, dass er neben seinen offensichtlich beschränkten Fähigkeiten als Betreiber eines Onlinehandels, wohl auch eine ganz eigene Rechtsauffassung hat.

    Wahrscheinlich kannst du froh sein, wenn du dein Geld wiederbekommst bevor der Laden aufgrund einer Vielzahl von Klagen und dem mangelnden Geschäftssinn des Betreibers nicht vorher den Bach runter geht.

  • #18

    Ja, die von Mick beschriebene Methode mit dem Foto ist auch sehr gut, aber es ist einfach Wahnsinn, dass wir heute schon soweit sind, dass um den eigenen Vorteil willen alles abgestritten wird. Ich bestelle daher nur noch bei mir bekannten Händlern, mit denen ich gute Erfahrungen gemacht habe, wie Motea, UG Racing Parts Uwe Gerlach, Louis, Bikersfashion24 für Original Suzuki Teile, Eiweiß Raceparts, Racefoxx, Renngrib, Mizu, Spiegler, SUB Motorradteile, SW-Motech und die sonstigen bekannten Händler.


    Gruß


    Thomas

  • #20

    Ich habe auch schon 2x bei CTC eingekauft. Es war alles soweit in Ordnung.

    Auf Grund deiner Schilderung und den negativen Bewertungen in Netz werde ich dort wohl nichts mehr bestellen und den 5,--€-Gutschein auch nicht einlösen. :naughty:

    Wünsche dir mit deinem RA viel Erfolg.

    Wahrscheinlich wird es 2 Rechstsstreit geben.

    1x strafrechtlich wegen Betrug/Uterschlagung (nicht Erhalten/leeres Packet) und 1x zivilrechtlich um dein Geld wieder zu bekommen.

    Zunächts wird dein RA eine Zahlungsaufforderung mit Zahlungsziel an CTC senden, wenn er dann nicht zahlt muß ein Titel beim AG erwirkt werden, die dann, nach Prüfung und sollte CTC immer noch nicht zahlen, das Geld mittel Gerichtsvollzieher eintreibt.

    Ein langer Weg, trotzden viel Erfog und gute Nerven. :o

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