Allgemeines Reifengeplauder

  • #21

    Mopedreifen kann auch viel schreiben und hat für mich keine Gesetzeskraft.

    LG Jürgen


    XSR 900, Suzuki V-Strom 1000 L6, Triumph Thunderbird Storm u. Honda GL 1500/6


  • #22

    Es ist hier leider etwas unübersichtlich geworden. Bei meiner CBR 600 RR musste ich immer eine Reifenfreigabe mitführen. Das war ein Schriftstück von Honda auf dem alle aktuell zulässigen Reifen aufgeführt waren. Da mussten die aufgezogenen Reifen markiert sein und vom Händler abgestempelt werden damit die Rennleitung sehen konnte das diese Reifen wirklich zulässig sind. Gibt es das auch bei der XSR?

    also known as Lucky Sascha, :D


    Wenn man rechts dreht, wird die Landschaft schneller 8-)

  • #23

    Ja Jürgen, der Artikel, da gebe ich Dir Recht, entfaltet natürlich keine Gesetzeskraft.


    Die darin zitierten Fundstellen sind zwischenzeitlich von einer anderen Gesetzesnorm geschluckt worden bestehen darin aber überwiegend weiter.


    http://eur-lex.europa.eu/legal…TXT/?uri=celex:32013R0168


    Zwischen Artikel 38 und 56 kann man dort viel über das Typengenehmigungsverfahren lesen. Das Lesen dieser Norm ist dann eher was für Juristen.
    Ich interpretiere den Artikel von Mopedreifen dahingehend, uns Mopedfahrern dieses Kauderwelsch zu übersetzen.


    Vielleicht sollte es jeder halten wie er will: Die, die auf der sicheren Seite bleiben wollen nehmen das was genehmigt ist und die, die der Auffassung sind, das sei alles nicht verbindlich, na ja, die sollen doch fahren was drauf passt.
    Ich hoffe, das wir alle Recht behalten und keiner Probleme bekommt!


    Meine Reifen sind noch für ein paar km gut und ich warte einfach, was der Markt uns noch bescheren wird.


    Gruß Jürgen

    Nichts wissen ist besser als Halbwissen!

  • #24


    Nein Sascha, so gibt es das bei neuen Motorrädern nicht mehr.


    Im Prinzip kannst Du auf Dein Motorrad raufmachen was Du möchtest, wenn Du die Größen-/Gewichts- und Traglastbestimmungen einhältst.


    Wenn Du ganz auf Nummer sicher gehen möchtest und jegliches eventuelles Haftungsrisiko ausschließen möchtest, dann wählst Du (wie von @Triple hier häufig genug zitiert) einen Reifen, der eine Unbedenklichkeitsfreigabe für die CSR 900 vom Hersteller hat.
    Diese Bescheinigung musst Du dann aber nicht mitführen, die ist nur für Dein gutes Gewissen ;)

    Viele Grüße Charlie


    ..immer dran denken, wer später bremst, ist länger schnell 8-)

  • #25


    Lieber Charlie, woher hast Du diese Information? Nenn doch mal eine Quelle wo das steht oder gib einen Internet Link an!


    Ich habe hier gerade eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Firma Bridgestone in den Händen für eines meiner Motorräder. Da steht folgendes drauf:


    Zitat von der Bridgestone Unbedenklichkeitsbescheinigung: im Text auf dem Dokument fett markiert unter der fetten und unterstrichenen Überschrift "Wichtige Hinweise: Unbedingt beachten!": "...Sie ist vom Fahrzeugführer ständig mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen".... Zitat Ende.


    Der fett markierte Text hier oben entspricht dem fett markierten Text in der Unbedenklichkeitsbescheinigung von Bridgestone.


    Und wer es nicht glaubt kann sich hier das Dokument ansehen: http://freigaben.motorrad-date…rt_T309RT_Bridgestone.pdf


    Und noch ein Hinweis in eigener Sache: die fett markierten und unterstrichenen Passagen finden sich so im Bridgestone Dokument und dienen alleine der Information. Es braucht sich hier niemand über Fakten zu ärgern oder persönlich angegriffen zu fühlen.

    Gruß vom TripleDriver

  • #26

    Mach ich für Dich doch gerne, mein lieber TripleDriver...
    Man beachte insbesondere den Absatz 1, der unter anderem auch für unsere XSR 900 gilt:


    Viele Grüße Charlie


    ..immer dran denken, wer später bremst, ist länger schnell 8-)

  • #27

    Charlie: das ist in der Tat etwas seltsam.


    Ich habe zum Test mal eine Reifenfreigabe von Bridgestone für die MT-09 gesucht - gleicher fetter Text - gleicher Hinweis bzgl. "ständig mitführen":


    Guckst Du hier für MT-09: http://freigaben.motorrad-date…MT09_RN29_Bridgestone.pdf


    Wahrscheinlich wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Bridgestone für die XSR den gleichen Text haben, aber das werden wir ja bald wissen.

    Gruß vom TripleDriver

  • #28

    Naja @Triple... ich denke mal, dass sind die Bescheinigung, die die Firmen schon seit Jahr und Tag benutzen und haben die einfach nicht angepasst.


    Aber andererseits... Schaden tut es ja auch nicht, wenn man sie mitführt ;)
    Und wenn man so eine schöne große Hecktasche hat wie Du, hat man eh genug Platz :lol: :icon-mrgreen:

    Viele Grüße Charlie


    ..immer dran denken, wer später bremst, ist länger schnell 8-)

  • #29


    Yamaha schreibt es doch selbst. Keine Fabrikatsbindung. Sie empfehlen auf eine Reifenfreigabe zu achten, aber das ist kein muss.

  • #30


    Falsche Annahme: die Papiere kommen bei mir niemals in die Hecktasche. Wenn man natürlich eine schöne große Tank Attrappe als Staufach hat dann braucht man auch keine Hecktasche... :lol: :icon-mrgreen:

    Gruß vom TripleDriver

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