Motorradunfal - Helm ab oder nicht?

  • #1

    Da es dazu die wildesten Geschichten gibt, von "AUF KEINEN FALL DEN HELM ABSETZEN!!!!11elf" bis zu "der muss immer weg, egal was ist!" hab ich mich in das Thema mal rein gewühlt.


    Kurz und knapp: ist der oder die verunfallte bewusstlos/nicht ansprechbar: der Helm MUSS runter. Es droht akute Erstickungsgefahr und auch ein beatmen / stabile Seitenlage ist mit Helm nicht möglich.



    Ist der oder die verunfallte bei Bewusstsein und ansprechbar, sollte man kommunizieren. Wenn über schmerzen im Nackenbereich/Wirbelsäule berichtet wird, gilt es abzuwägen. Ist der oder die betroffene (so weit es die Situation zulässt) klar, kann der Helm drauf bleiben, bis die Rettungskräfte kommen. Die werden den dann zwar eh abnehmen, sind aber in der Regel besser ausgebildet und haben entsprechendes Equipment dabei, um den Kopf direkt zu stabilisieren.



    Die lange Version gibt es hier zum nachlesen: https://grumpy-gorilla.com/202…nfall-helm-ab-oder-nicht/

  • #3

    Ein wirklich wichtiges Thema und gerade als Motorradfahrer sollte man in der Lage sein, bei einem Notfall auch einem anderen Motorradfahrer den Helm richtig abzunehmen. Das ist kein Hexenwerk und erfordert nur etwas Übung!

  • #4

    Die rechtlichen Aspekte würde ich mir in deinem Beitrag noch wünschen. Mich haben diese beim letzten Ersthelfer-Lehrgang etwas erschrocken.


    Als kurze Zusammenfassung (ohne Gewähr):

    Gibt es keine Indikation (Erbrechen, Herzdruckmassage notwendig), die das Abnehmen direkt begründet, bleibt der Helm immer auf. Auch wenn der/die Verunfallte euch bittet, diesen zu entfernen. Das macht er/sie dann maximal selbst. Gleiches gilt für Essen, Getränke oder gar Medikamente. Diese Dinge niemals aktiv verabreichen, maximal anreichen. Kommt es später zu Komplikationen, z.B. wenn der/die Verunfallte die Verletzung der HWS selbst nicht bemerkt, Notfallmedikamente nicht wirken oder er/sie am "Snack" erstickt, habt ihr ein ernsthaftes Problem vor Gericht!


    Grundsatz: Leben vor Behinderung (Erbrochenes im Helm => Halsverletzung "egal")


    Zum Abziehen des Helmes haben wir die Info erhalten, dass Verletzungen der HWS bei Zug nicht schlimmer werden, lediglich bei Bewegungen nach links, rechts, oben und unten sowie Drehungen des Kopfes.


    Wie gesagt, alles ohne Gewähr....das waren nur die Sachen, die mir im Kopf geblieben sind.

    Die Farbe ist egal, solange es Schwarz ist!

  • #5

    Helm runter bei Bewusstlosigkeit ist richtig.

    Dann aber nach Möglichkeit zu zweit, so dass einer den Kopf/Nacken fixiert und der zweite den Helm abnimmt.

    Der erste hält den Kopf in der Lage und der zweite besorgt sich Jacke, was auch immer um den Kopf - möglichst - bewegungslos, abzulegen.

    Auch danach hält 1 weiter fest.

    Wenn Drehung in Seitenlage, dann bleibt 1 vehement an dem Nacken und Kopf.


    Ist immer schwierig, wir tun uns da bei der Ausbildung auch immer schwer.

    Egal wie vorsichtig man ist, aber man bewegt den Kopf immer etwas.


    Viel wichtiger ist - rangehen und helfen.

    Da ist etwas, was den Leuten entfallen ist.

    Sehr viel durch die Medien mit den Meldungen das man immer für sein Tun und Handeln verklagt werden kann.

    Quatsch, einzig für sein Nichttun bekommt man was ab.

    Aber, Kamera geht immer........ <X

    Und Danke, guter kurzer Beitrag. :thumbup:

  • #7

    Grundsätzlich gilt:

    Handelt der Ersthelfer nach bestem Wissen und Gewissen und leistet er – seinen Fähigkeiten entsprechend – die ihm bestmögliche Hilfe, so braucht er grundsätzlich weder mit Schadensersatzansprüchen noch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

  • #8

    Ja, der Annahme war ich bis zum letzten Kurs eigentlich auch. Unsere Dozentin, welche auf mich eigentlich sehr fachkundig wirkte, hatte aber einige Beispiele gebracht, die dem widersprechen. Liest man sich die Ausführungen der DGUV durch, hört sich das aber auch so an, wie in deinem Beitrag. Kann natürlich auch sein, dass die Dame Bulls**t erzählt hat.


    Ich möchte damit aber in keinem Fall dazu beitragen, dass auch nur eine Person eine Sekunde länger überlegt, ob sie hilft!!!

    Die Farbe ist egal, solange es Schwarz ist!

  • #9

    Hier zum nachlesen: https://www.bghm.de/fileadmin/…chtsfragen_Ersthelfer.pdf


    Long Story Short: wer nach bestem Wissen und Gewissen handelt, macht sich natürlich nicht strafbar etc....


    Denn wenn dem so wäre... in Deutschland würde keiner mehr an nem Unfall anhalten.


    *edit*

    Vielleicht muss ich das noch mit aufnehmen in den Beitrag... Aber dass die alte Kamelle von "man kann da Angezeigt werden wenn man was falsch macht" noch in Umlauf (und wie es aussieht sogar noch aktiv verbreitet wird)... damit hab ich jetzt wirklich nicht gerechnet

  • #10

    Ist strafbar...zum Glück.


    Hab eben mit meiner Frau drüber gequatscht und ihr wurde es auch so beigebracht (anderer Arbeitgeber, andere Ausbilder). Essen/Trinken nur anreichen, keine Medikamente, keine Desinfektionsmittel und der Helm bleibt auf der Rübe, wenn er nicht zwingend runter muss.


    Soll ja auch nicht bedeuten, dass man im Bau landet, wenn man es trotzdem macht. Nur, dass man sich - eventuell - viel Ärger sparen und trotzdem genauso gut helfen kann. Wäre wirklich spannend zu wissen, wie die Sachlage da wirklich ist, z.B. alte Freisprüche/Urteile zu diesem Thema. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Dozenten solche Dinge grundlos unterrichten.


    EDIT

    So alt ist die nicht...steht auch bei der DGUV:


    Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn dem Ersthelfer oder der Ersthelferin persönlich vorgeworfen werden kann, einfachste Überlegungen nicht angestellt bzw. Regeln der Ersten Hilfe, die allgemein einleuchten, nicht beachtet zu haben. Das Fehlen von Wissen und Erste-Hilfe-Praktiken kann ihm oder ihr grundsätzlich nicht als grobe Fahrlässigkeit angelastet werden. Grobe Fahrlässigkeit liegt nur in Ausnahmefällen vor. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn der Ersthelfer oder die Ersthelferin es unterlässt, die Unfallstelle auf einer dicht befahrenen Straße abzusichern bzw. absichern zu lassen – obwohl die Möglichkeit dazu besteht (Warndreieck, anderes Fahrzeug) – und dadurch ein nachfolgendes Fahrzeug in die Unfallstelle hinein fährt, das weiteren Personenschaden verursacht.


    Wer entscheidet jetzt, ob "Ersthelfer oder der Ersthelferin persönlich vorgeworfen werden kann, einfachste Überlegungen nicht angestellt bzw. Regeln der Ersten Hilfe, die allgemein einleuchten, nicht beachtet zu haben.."?


    Richtig. Und auf diesem Stuhl möchte ich ungern sitzen, auch wenn für den Ersthelfer entschieden wird. Aber dennoch, die Überlegung OB man hilft, sollte nie im Raum stehen.


    Die Farbe ist egal, solange es Schwarz ist!

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