Zulassung Euro 3 Moped, was noch nicht in der EU zugelassen war

  • #1

    Moped mit Euro 3 was noch nie in EU zugelassen war, soll zugelassen werden.

    Gemäß Euro 4 Verordnung ist das seit dem 01.01.2017 nicht mehr möglich.

    Welche Möglichkeiten, außer Rahmentausch, fällt der Gemeinde so ein?


    Noch eine andere Frage.

    Nach wieviel Jahren Außerbetriebsetzung löscht das KBA die Daten?

    Gruß Steffen alias Gräzer + Tomomi


    Thueringen_120-animierte-flagge-gifs.gif

  • #2

    Serwus, als ich meine SUZUKI GSX-R 1100, Bj: 1990 auf eine Streetfighter umgebaut habe waren keine Daten mehr vorhanden und diese wurden gebrüft (auch auf Diebstahl) bei der Landesregierung (Einzelgenehmigung) nach dem ganzen drum herum für die Typisierung.

    Das Bike war ca. 10 Jahre nicht angemeldet.

    Bei uns in OÖ im Jahr 2008.

  • #3

    Aus dem Stehgreif würde ich sagen, dass es keine Möglichkeit für eine Zulassung für ein Moped mit Euro 3, das noch nie in der EU zugelassen war, geben wird, weil wenn die Frist vorbei ist, ist die vorbei und es meines Wissens keine denkbare Ausnahme gibt, aber man kann nicht alles wissen.


    Das Löschen der Daten beim KBA erfolgt nach sieben Jahren.


    Grüße von Thomas

  • #4

    Oldtimer-Fzg. werden doch auch seit jeher aus dem Nicht-EU-Ausland importiert und in der EU wieder angemeldet. Da muss es doch bestimmt irgendeine Möglichkeit geben. Schwierig bzw. unmöglich wird es glaube ich erst, wenn ein Fzg. noch nie irgendwo auf der Welt angemeldet war.

  • #5

    Irgendeine Möglichkeit geben? Ja klar sieht die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZVO) vor, dass vor der Zulassung von Fahrzeugen, die noch nicht in der EU zugelassen wurden, eine Fahrzeuguntersuchung nach § 29 FZVO durchzuführen ist. Das bedeutet für mich, dass das Fahrzeug sich gemäß dessen Baujahr in einem den in Deutschland dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Zustand befinden muss. Wenn das bei dem von Steffen angesprochenen Fahrzeug der Fall wäre, käme eine Zulassung nach einer erfolgreichen § 29 Untersuchung in Betracht. Auch ohne vorherige EU-Zulassung. Näheres hat Steffen aber nicht geschrieben, aber generell wäre es möglich, wenn das Fahrzeug in den entsprechenden Zustand gebracht wird, z. B. Einbau eines vorgeschriebenen Kat usw. Steffen hat lediglich etwas von Euro 3 geschrieben. Das Fahrzeug müsste daher auf einen Stand von Euro 3 gebracht werden oder haben, dann kann es nach erfolgreichem § 29 auch ohne vorherige EU-Zulassung zugelassen werden. Meine Schlussfolgerung nach Betrachtung der gesetzlichen Grundlagen (ohne Stehgreif).


    Gruß


    Thomas

  • #6

    Die Euro3 Zulassungsfrist bei Motortädern bezog sich im Grunde auf die Neuzulassungen. Alles was davor hier oder im EU-Ausland, nach damaliger Abgasnorm konform zugelassen wurde ist auch hier zulassungsfähig. Neben den üblichen Unterlagen sind folgende Nachweise zu erbringen:

    • die originalen, ausländischen Fahrzeugpapiere
    • Kaufvertrag und Rechnung im Original (Eigentumsnachweis)
    • falls vorhanden EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC- Dokument) ansonsten Vollgutachten von einer Prüfstelle
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zollamt
    • Sollte das Fahrzeug noch mit den ausländischen Kennzeichen zugelassen sein, müssen Sie diese auf der Zulassungsstelle vorlegen
    • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung


    Außerdem werden in der Regel die originale Fahrzeugpapiere eingezogen und man erhält im Gegenzug die Zulassungsbescheinigung Teil I/II.


    Ich empfehle dennoch Rücksprache mit dem KBA zu halten da es Abkommen mit Ländern wie der Schweiz oder Norwegen gibt die den Behördengang sogar vereinfachen können.

    also known as Lucky Sascha, :D


    Wenn man rechts dreht, wird die Landschaft schneller 8-)

  • #7

    EURO 3 ist aber wahrscheinlich noch kein Oldtimer, hatte ja bereits KAT.

    Liebe Grüße,
    Mike

  • #8

    Ein Kat wurde schon in den 80'ern verbaut, zumindest bei Autos. Das allein kann eigentlich nicht ein Ausschluss zur Anerkennung eines Oldtimers sein.

    Ich nehme mal stark an, die offizielle Anerkennung zum Oldtimer ist das H-Kennzeichen. M.W. muss das Fahrzeug mind. 30 Jahre alt sein. Weitgehende Originalität ist Voraussetzung zum H-Kennzeichen. Ist das H-Kennzeichen zugeteilt, spielt die Schadstoffeinstufung zumindest für die Steuer keine Rolle, da pauschal besteuert.


    Dennoch prinzipiell eine interessante Frage. Es sollte doch immer noch möglich sein, z.B. ein altes USA-Fahrzeug zu importieren und in legal D. zuzulassen. Es wäre da wohl eher eine Frage des Aufwandes, der da zu betreiben ist.


    Vielleicht ist es möglich und sogar einfacher, wenn man ein Fahrzeug im EU-Ausland oder Land im Schengenraum temporär zulässt. Wenn ein Fahrzeug eine europäische Zulassung hatte, muss es m.W. auch in D. zulassungsfähig sein.

  • #10

    Es geht um eine von diesen HD's


    Sind alles Euro 3 Mopeds und keiner weiß ob die jemals in der EU zugelassen waren.

    Ich habe mit dem Versteigerer gesprochen, standen die letzten 10 Jahre in einer beheizten Halle, wo darf er nicht sagen und warum jetzt versteigert wird sowieso nicht.


    Da Euro 3 und keine KBA Daten vorhanden sind, sollte eine Zulassung im Grunde nicht möglich sein, da die Frist für Euro 3 am 31.12.2016 endete.

    Die Händler durften damals Typen mit Anzahl X melden die bis X verkauft sein mussten, alles andere hat eine Tageszulassung in 2016 erhalten.

    Rahmentausch ist und wäre eine bekannte Methode, aber woher nehmen...

    Ich habe das KBA am Freitag angeschrieben, mal schauen was zurückkommt.


    Aber man muss auch ehrlich sein, wenn die jetzt schon bei 8000 € sind, dann kommt man in die Grübelzone.

    Alles was Gummi ist muss eh raus und neu und da kommen fix ein paar viele Euros zusammen.

    Das Schrauben unentgeltlich als Spaß gerechnet.

    Gruß Steffen alias Gräzer + Tomomi


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