Garantieverlängerung

  • #12

    Ich habe mich auch schon erkundigt bei Yamaha in Österreich bzgl. einer Garantieverlängerung. Hier wurde mir gesagt, das gibt es bei Yamaha nicht? Und brauchst auch nicht bei Yamaha mit dem CP3 Motor. Ist das in DE anders als in Österreich? (kann ich mir zwar nicht vorstellen) Weiß jemand was so eine Garantieverlängerung ca kostet, abgesehen von den Serviceintervallen die man machen muss um den Garantieanspruch zu haben?

    Kann mir da jemand von euch genaueres dazu sagen.

  • #15

    Ich wurde tatsächlich auch noch nicht nach einer Garantieverlängerung gefragt 🤔

    Hatte das aber auch nicht auf dem Schirm.

    In 5 Jahren RN43 kein einziger Werkstattaufenthalt ausser der Reihe.

    Ich gehe mal davon aus die RN80 ist ähnlich robust.

  • #16

    In all meinen Jahren Yamaha nie einen außerordentlichen Aufenthalt in der Werkstatt die ich bezahlen hätte müssen, bis auf nicht nennenswerte Rückrufaktionen und die gehen sowieso nicht zu Lasten des Kunden.

    Vorsicht, Österreicher mit landestypischen Eigenheiten! Spricht seltsam, empfindet Regeln und Gesetze als Vorschläge, ist immerwährend neutral und bei Bedarf EU-Mitglied. Füttern erlaubt.

  • #17

    Hallo zusammen,

    ich hatte mir letztes Jahr auch eine XSR gekauft und erst später mal nach einer Garantieverlängerung gefragt. Vom Händler und Yamaha bekam ich die Rückmeldung, dass das nur in Verbindung mit dem Kaufvertrag möglich sei, später nicht mehr. Kenne ich von KTM anders, aber hoffe jetzt einfach mal, dass ich die für die XSR auch nicht benötige :).

    Viele Grüße aus dem Rheinland

    Michael

  • #18

    Das schreibt Yamaha:


    Die zusätzliche Deckung kann beim Kauf eines neuen Yamaha-Produkts oder jederzeit während der ersten 18 Monate, innerhalb der Werksgarantie bei jedem teilnehmenden autorisierten Yamaha Partner erworben werden und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Werksgarantie endet.

  • #19

    Dieses Verfahren hat Yamaha ab 2023 geändert.

    Bei allem was vor 23 zugelassen wurde, musste während des Kaufvertrages festgelegt werden wie lange die Verlängerung sein soll.


    Ab Kaufvertrag 2023 besteht die Möglichkeit nachträglich die Garantie zu verlängern.

    Ebenfalls wurden die Garantiebedingungen beginnend 2023 verändert. Zuvor lief alles über Yamaha Deutschland, mit Zulassung ab 2023 ist man an Yamaha Europa (glaube ich) gebunden.


    Das war der Grund , warum mich mein Händler dazu überredet hat, meine xsr noch in 12/22 zuzulassen. Kaufvertrag ist von 08/22.

  • #20

    … meine habe ich ja 2023 erworben und eine Garantieverlängerung wäre angeblich nicht möglich. Ich werde nachher nochmal die Rückmeldung von Yamaha raussuchen und hier hochladen.

    Viele Grüße und einen schönen Sonntag

    Michael

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