Euro 5+ Auspuffanlagen.. (RN96 GP 2024+, RN80 2025+)

  • #141

    Ich habe jetzt Mal eine Mail an Desmoworld.com geschrieben (Sie sind laut Spark Seite Vertriebshändler in Deutschland) ob die Spark Grid O Anlage auch für die GP eine Zulassung hat.

    Für die normale XSR900 Euro 5+ ist sie zugelassen.

    Habe auf YouTube 2 Videos gefunden - hört sich wirklich gut an 🙏🏻


    SPARK Komplettanlage "Grid-O" für Yamaha XRS900 / MT-09 ´21-´25
      Achtung: Bzgl Lieferzeit kontaktiert uns bitte vorab per Email!   Spark hat für die Yamaha MT-09 eine…
    www.desmoworld.com

  • #142

    wenn die Anlage für die normale XSR zugelassen ist, dann bekommt ihr die auch für die GP eingetragen.

    Ich hatte das bei der SC-Project für die RN43 über meine Yamaha Werkstatt machen lassen.

    Die Anlage hatte (hat?) nur die Zulassung für die MT09.

  • #144

    Frage: Seit Juni 2025 gibt es ja keine ABE mehr, es muss eine TTG Bezeichnung mit der 6 Stelligen KBA Nummer her. Wie ich das verstanden habe gilt für "alte" also schon gebautes Zubehör die ABE noch bis 2028. Wenn jetzt aber ein Teil für die XSR eine ABE hat, glaub ich nicht, dass dies auch für die GP gelten kann. Viele, vor allem kleinere Hersteller werden wohl einiges in ihren Teilen ändern müssen um die 6 stellige KBA- Nummer zu bekommen. Vor allem ausländische (auch Europafirmen) müssen ihre Teile beim KBA in D zulassen oder eine "e" Nummer haben. Aber auch für die Erteilung der "e" Nummer gelten verschärfte Zulassungsverfahren.

    So wie ich es verstanden habe bleiben vor Juni 25 erteilte ABE noch eine Weile gültig...bis 2028? wenn sie noch nicht verbaut sind.

    Bin gespannt was da noch auf uns zukommt

  • #146

    Ich bin verwirrt :eusa-think:

    Jetzt noch mehr :confusion-scratchheadyellow:


    Was genau wird jetzt geändert? Ein nationales Teilegutachten soll das Teilegutachten ersetzen? Ein Teilegutachten war doch bisher mit einer KBA-Nr. oder e-Nr. verbunden und ein Bauteil mit KBA-Nr. musste doch bisher auch immer per Einzelabnahme abgenommen und eingetragen werden, es sei denn es liegt eine ABE vor, die dieses Prozedere überflüssig macht, weil die Einzelmaßnahme bereits vom Hersteller des Bauteils für einzelne Motorradmodelle vorgenommen wurde. Was hat sich denn jetzt genau geändert? Das aus dem Teilegutachten mit 5-stelliger KBA-Nr. jetzt ein nationales Teilegutachten mit 6-stelliger KBA-Nr. wird? War die KBA-Nr. nicht schon immer ein rein deutsches Ding?

  • #147

    Das neue Gutachten, Teiletypgenehmigung, kann nur noch das KBA ausstellen und nicht mehr Dekra, TÜV und Co. Da wurde in der Vergangenheit viel Unfug mit getrieben, ua wohl vom TÜV in Österreich (was man so hört und munkelt).

  • #148

    Laut der Pressemitteilung des KBA geht es nur um Teilegutachten und ABEs sind gerade nicht betroffen:



    Will man nach dem 20. Juni 2028 etwas mit einem Teilegutachten eintragen lassen erfolgt keine Anbauabnahme nach §19 sonder eine Einzelabnahme nach §21. Es wird also aufwendiger und teurer aber auch nicht unmöglich ;)

  • #149

    Das Thema hatten wir vor einigen Seiten schon ;)



    Die Anlage ist auch definitiv für die GP freigegeben, der 5-stellige Code mit *01917 sagt dies aus. Hat mir auch Spark per mail direkt bestätigt.


    Sie sind sich nur nicht sicher, ob die Variante der unteren Verkleidung der GP über den Krümmer passt.

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