Das liest sich hier aber anders:
Am Motorrad sind diese Leuchten erlaubt
Die europäischen Richtlinien bzw. die nationale Gesetzgebung der StVZO geben genau vor, wie die Beleuchtung am Motorrad sein darf. Grundsätzlich muss stets weißes Licht nach vorn und rotes Licht nach hinten leuchten. An den Seiten darf gelbes Licht zur Verwendung kommen. Verbaut werden dürfen nur zugelassene Leuchten, welche eine EG- bzw. ECE-Prüfnummer haben. Andere Leuchten benötigen eine gesonderte Abnahme durch ein Prüfinstitut.
Quelle:https://www.bussgeldkatalog.org/motorrad-beleuchtung/