Lautstärke Diskussionen

  • #61

    Ich kopier hier eine Antwort aus dem Flyingbrickforum rein.

    Eine Erklärung des Vorgehens in Tirol von Amtswegen.



    Beitrag von Reini_AT von flyiningbrick.de:


    Sehr geehrte Frau F...

    vorerst darf ich mich für Ihr nachstehendes Schreiben recht herzlich bedanken, welches ich im Wege über das Büro von Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin erhalten habe.

    Wie Sie als Motorradfahrer sicher wissen, wird die Bevölkerung im gesamten Bezirk Reutte vom Motorradlärm stark geplagt, zumal die Bergstraßen im Außerfern seit vielen Jahren beliebte Ausflugsstrecken für unzählige MotorradfahrerInnen sind.

    Da die bisher getroffenen Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, Überholverbote udgl. nicht den erhofften Erfolg gebracht haben,

    so erwartet man sich von diesen Fahrverboten für besonders laute Motorräder eine spürbare Reduktion des Lärms zum Schutz der Anwohner.

    Die Grundlage für diese Fahrverbote bildet eine repräsentative Lärmstudie, aus welcher klar hervorgeht, dass der Motorradverkehr und insbesondere das hochtourige Fahren bei Beschleunigungs- und Bremsvorgängen bei den Befragten als besonders störend empfunden wird.

    Fahrverbote für besonders laute Motorräder wurde mit großer Mehrheit befürwortet, generelle Wochenendfahrverbote hingegen mehrheitlich abgelehnt.Ich möchte auch nicht unerwähnt lassen,

    dass von diesem Fahrverbot nur ca. 6,7% der zugelassenen Fahrzeuge (eingetragenes Standgeräusch> 95 dB(A)) betroffen sind.

    Nun zu Ihrer konkreten Frage:

    Grundsätzlich wird das Standgeräusch als „A-bewerteter Schallpegel“ gemessen, was sohin den Wert in der Einheit db(A) begründet.

    Diese Messmethode wird seit ca. 1966 bei Fahrzeugabnahmen eingesetzt. Vorher wurde in DIN-Phon gemessen, somit sind bei Fahrzeugen mit einer Erstzulassung vor 12.9.1966 die Werte mit dem Kürzel „D“ vermerkt.

    Diese sind nicht vergleichbar mit db(A) Werten, und somit bei einer Kontrolle nicht anwendbar. Ab 1966 wurde die Fernfeldmessung eingeführt, welche mittels Umrechnung auf einen Nahfeldmessung gerechnet wurden.

    Dies hatte das Kürzel „N“ zur Folge. Um eine Kontrolle auch heute noch zu ermöglichen, muss ein Wert von 21db aufgeschlagen werden, um einen vergleichbaren Wert für db(A) zu bekommen.

    (Beispiel Standgeräusch 75db (N) wären 96db(A), somit vom Fahrverbot betroffen). Die Angabe von db(P) ist direkter Hinweis, dass das Fahrzeug schon mit der (damals - 1980) modernen Nahfeldmessung gemessen wurde,

    und dieser Wert kann ein zu eins bei einer Kontrolle umgesetzt werden. Das P wurde dann im Laufe der Zeit weggelassen, da die Nahfeldmessung gemäß EU-Richtlinie 97/24/EG komplett normiert wurde.

    Zusammengefasst kann gesagt werden, dass für Fahrzeuge, welche in DIN-Phon gemessen wurde (db(D)) das Fahrverbot nicht greifen kann, da hier keine Kontrollmöglichkeit gegeben ist.

    Bei den Werten mit (N) ist 21 dazuzuzählen, und bei den Werten mit (P) oder ohne Buchstaben gilt der Wert in den Papieren, somit ab 96db(A) ist eine andere Route zu wählen.

    Separat kommt noch hinzu, dass ein Beiwagengespann nicht vom Fahrverbot betroffen ist, da das Fahrverbot mit dem Verkehrszeichen „Fahrverbot für Motorräder“ verordnet wurde, und dies somit auf einspurige Kraftfahrzeuge anzuwenden ist.

    Abschließend soll nicht unerwähnt bleiben, dass von den Fahrverboten nur rund 5,6 % des gesamten Landesstraßennetzes in Tirol betroffen sind.

    Die Fahrverbote werden evaluiert und erforderlichenfalls angepasst.Ich wünsche Ihnen eine unfallfreie Motorradsaison und hoffe dennoch ein wenig auf Ihr Verständnis für die Erlassung der gegenständlichen Verkehrsmaßnahmen.

    Mit freundlichen GrüßenXxxLogo Land TirolIng.

    XyzAmt der Tiroler Landesregierung

    Abteilung Verkehrs- und SeilbahnrechtHeiliggeiststraße 7, 6020 InnsbruckTel: +43...verkehr@tirol.gv.at

  • #62

    Rechtlich ist das Ganze wohl schwer oder nicht zu beanstanden. Generellen Fahrverboten am Wochenende wurde eine Absage erteilt und die Lauten auszusperren ist von der Wirkung her, wohl nicht anders zu machen.

    Insgesamt natürlich für uns alle nicht erfreulich, aber wohl nichts dagegen zu machen, wobei ich das nicht sage, weil wir mit der XSR mit 93 dB auf der sicheren Seite sind, aber in Bezug auf das bei uns vom Bundesrat beantragte generelle Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Motorräder durchaus zuversichtlich stimmend, dass die im Bundestag sitzenden Vertreter aller Parteien dies wohl mehrheitlich auch so sehen werden.


    Insgesamt ist festzustellen, dass das von Nils Müller in dessen You tube Beiträgen und auch von ihm persönlich gezogene Fazit "laut ist out" stimmt und zutrifft, weil man eben auch an davon betroffene Anrainer der befahrenen Straßen denken sollte/ muss, wobei ich jeden verstehe, der anderer Ansicht ist und den absoluten Freiheitsgedanken in den Vordergrund stellt, wobei es schon befremdlich ist, dass die volle Lautstärke nicht einmal mehr auf Rennstrecken möglich ist, zumeist nur bei denen in Osteuropa und andererseits Sportautos auf dem Nürburgring bis zu 130 db(A) haben dürfen. Da sieht man, dass wir Motorradfahrer aufgrund der wesentlich geringeren Zahl keine Lobby haben und das ist keinesfalls richtig, steht aber auf einem anderen Blatt.


    Gruß


    Thomas

    2 Mal editiert, zuletzt von tomsi59 ()

  • #64

    Ja ganz klar, es ist natürlich ein Problem, wie und welchen Maßstab man an die Lärmemission anlegt, aber es wird wird wohl nicht anders gehen, als eine bestimmte Grenze zu ziehen. Am besten wäre es, wenn man die tatsächlich lauten Fahrzeuge einzeln aus dem Verkehr ziehen würde, aber das ist vom personellen Aufwand her ebne unmöglich. Andererseits sind ja letztlich nur ca. 7 % der Fahrzeuge betroffen, die ein lauteres Standgeräusch als 95db(A) haben. Hieraus wird das Dilemma deutlich, das sich auftut. Wie soll man den Lärm ohne den extremen finanziellen Aufwand an Personalkosten für Einzel-Kontrollen reduzieren und gleichzeitig nur die wirklich Lauten aussperren? Da hat man eben eine Dezibelgrenze des Standgeräusch von 95 gewählt, wohl wissend, dass das nur ca. 7 % aller Fahrzeuge betrifft, von daher durchaus "human". Sicherlich ist es unglücklich, wenn eigentlich legale Euro 4 Fahrzeuge betroffen sind, aber das liegt dann wohl bei den Herstellern und man will dann es ist wohl auch, dass sich in der Richtung etwas ändert und die Fahrzeuge noch leiser werden, wie es z. B. auch bei lärmarmen Lkw ist, mit solchen z. B. die Tiroler Inntal Autobahn ausschließlich befahren werden darf und für Pkw gilt Tempo 100. Die Tiroler sind eben ein eigenes Völkchen und schießen gerne über das Ziel hinaus. Sie sind aber auch sehr vom Verkehr geplagt. Eine für alle befriedigende Lösung scheint unmöglich. Leider. Für mich ist das Hauptproblem die Höhe des Verkehrsaufkommens und dagegen wird man nichts machen können. Ich fahre da nicht mehr hin und ich bin das Hantenjoch auch schon gefahren, wobei das wiederum den Hotels und der Gastronomie schadet, die auch von den Motorradfahrern leben. Eine ausweglose Situation, wenn die Bevölkerung nicht gewillt ist, das und die eigentlich wenigen wirklich lauten Motorräder zu akzeptieren, wobei sich das als Außenstehender leicht sagt.


    Gruß


    Thomas

  • #65

    Wenn ich sehe wieviel Geld jetzt wieder für einen Rettungssschirm da ist sehe ich kein Problem zu laute Fahrzeuge individuell aus dem Verkehr zu ziehen, mit entspechendem Personal-/Kostenaufwand.

    😉

  • #66

    Das stimmt natürlich auch, aber das Geld ist ja nicht da, sondern es gibt eine entsprechende Verschuldung, aber was seit 2009 läuft, ist sowieso kontrollierter Bankrott. Der Vergleich stammt nicht von mir, sondern ist aus einem gleichlautenden Artikel in der taz (eine große linke Tageszeitung aus Berlin). Ich neige nicht in diese politische Richtung, aber was es fällt mir schwer, gegenteiliger Meinung zu sein, wenn man Realist ist.


    Gruß


    Thomas

  • #69

    Tiroler Modell, da kann man nur lachen, willkürlich, lächerlich und verfassungsrechtlich bedenklich und unverhältnismäßig in Bezug auf die den Vorschriften der Zulassungsordnung entsprechende Bauart und die Lärmgrenzwerte erfüllenden Zustand der Motorräder im Serienzustand.


    Man kann nur insofern zuversichtlich sein, dass die Regierungsparteien in Berlin diesem Ansinnen der Länder nicht zustimmen werden, sondern der vermehrten Kontrolle und Verfolgung von Lärmverstößen durch geänderte laute Anlagen den Vorzug geben, so wie es normal ist, weil man wegen ein paar Wenigen nicht pauschal alle Fahrer strafen kann, wobei die Kontrolle und Bestrafung dann auch folgerichtig für überlaute Pkw zu gelten hat.


    Gruß


    Thomas

  • #70

    Es ist doch wirklich unfassbar, dass einige Politiker sich nicht zu schade sind anstelle ernsthafter Lösungsvorschläge, populistische und diskriminierende Maßnahmen vorzuschlagen. Wenn man der Meinung ist, dass die aktuellen Geräuschvorschriften nicht ausreichend sind oder nicht den gewünschten Erfolg haben, obwohl sich die Motorradhersteller an diese Vorgaben halten, dann wäre es doch eigentlich naheliegend sich auch mal zu Fragen, ob nicht bei der Erarbeitung der aktuellen Geräuschvorschriften ein paar Fehler begangen wurden und diese gegebenenfalls angepasst werden müssen. Stattdessen wird mit solchen populistischen und diskriminierenden Forderungen die Verantwortung für die eigenen Versäumnisse im Nachgang auf die Hersteller und die Endverbraucher abgewälzt.

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