Auffahrunfall - Verursacher fährt rückwärts an Kreuzung

  • #21

    X( Gerade nen Anruf von meiner Versicherung bekommen, der Unfallgegner hat tatsächlich Schadensansprüche bei meiner Versicherung geltend gemacht, damit wäre ja wohl geklärt, ob er seine Schuld zugibt oder nicht.


    Jedoch meinte die Dame von der Allianz, dass das ein bisschen komisch wäre, da er nach der seiner Schilderung klar selbst Schuld sei :lachen:


    Er hat aber wohl betont, dass er vorschriftsmäßig alle möglichen Blicke nach hinten durchgeführt hat (Rückspiegel, Seitenspiegel, Schulterblick, ...). Vll ist er einfach Blind wie ein Maulwurf, aber dann sollte man ihn wohl generell nicht mehr ans Steuer assen!

  • #23

    Hallo Luttrich,

    die Wahrheit ist immer subjektiv. Zwei Menschen können eine Situation völlig unterschiedlich wahrnehmen und trotzdem beide recht haben :|


    Wie sagte mein Fahrlehrer (selbst erfahrener Motorradfahrer) schon vor über 20 Jahren: "Fahr nicht so dicht ran!" Seitdem halte ich immer  ca. 4 - 5 Meter Abstand hinter einem haltenden Auto - hat sich aus verschiedenen Gründen schon öfter bewährt.

    Aber jetzt zu meiner Einschätzung Deines Falls:


    Unfallverursacher ist i.dR. der, der gefahren ist, also der Autofahrer. Das hat er ja auch eingeräumt. Möglicherweise bekommst Du aber 25% der Schuld, weil Du nicht ausreichend Abstand gehalten hast. D.h., Dir werden 25% der Reparaturkosten am Auto des Unfallgegners in Rechnung gestellt (hier zahlt Deine Haftpflichtversicherung/Rückstufung). Zusätzlich bleibst Du auf 25% der Reparaturkosten an Deinem Mopped sitzen (bzw. Vollkaskoversicherung/Rückstufung).


    Egal wer Schuld hat, auf jeden Fall ist ein Sachverständigengutachten erforderlich, welches ich unbedingt beim Yamaha-Fachhändler in Auftrag geben würde, wenn die gegnerische Versicherung vorab zustimmt.

    Sehr wahrscheinlich müssen an Deiner XSR neben Vorderreifen und Schutzblech nach der Vermessung auch noch Vorderrad, Vorderachse incl. Radlager, Gabel, Bremsscheibe, Bremssattel sowie diverse sicherheitsrelevante Kleinteile gegen Neuteile getauscht werden, weil nicht sichtbare Materialschäden nicht sicher auszuschließen sind. Im ungünstigsten Fall zeigt die Rahmenvermessung einen techn. Totalschaden, weil das Steuerrohr verzogen ist. Die Reparaturkosten könnten sich auf mehrere tausend Euronen plus Gutachterkosten summieren. Bei Totalschaden erzielt man übrigens beim Verkauf die besten Restwerte bei spezialisierten Unfallfahrzeugaufkäufern (Unfallfahrzeugbörse).


    Auf jeden Fall hast Du jetzt ein Unfallfahrzeug und wirst dies beim Wiederverkauf dem Käufer erklären müssen.

    Ich würde Dein Mopped nicht mehr gerne schnell fahren wollen. Aber das ist meine persönliche Meinung.


    Viel Erfolg und VG

    Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von Trinitus ()

  • #24

    Junge, Junge da wird ja ein Szenario konstruiert, was aus dem bisher geschilderten, überhaupt nicht nachvollziehbar ist. - Kopf schütteln


    Lass Dich jetzt nicht Kirre machen und verfolge den von Dir eingeschlagenen Weg.

    Gruß Steffen alias Gräzer + Tomomi


    Thueringen_120-animierte-flagge-gifs.gif

  • #25

    UI ui ui, du malst ja ein Szenario, also sofern es eine Bagatelle bleiben sollte, muss ich beim Wiederverkauf mal gar nichts angeben, soweit ich weiß, von daher würdest du davon überhaupt nichts mitbekommen.


    Sofern das natürlich nicht der Fall sein sollte und der Schaden größer ist, dann läuft es definitiv auf Gutachten raus und ich bin mal gespannt, was dabei rauskommt. Allein die Wertminderung dürfte dann enorm sein, bin dann gespannt, ob es dann u. U. um den Neuwert des Fahrzeugs gehen könnte, aber ich denke mal, dass es nicht soweit kommt.


    Moped ist jetzt in der Werkstatt und wird durchgeschaut. Je nachdem was die Werkstatt für einen Kostenvoranschlag macht, wird noch ein Gutachten angehängt oder nicht.


    Also alles was ich zum Thema Auffahrunfälle beim Rückwärtsfahren gefunden habe, spricht eigentlich für mich:

    Nach §9 STVO gilt beim Rückwärtsfahren eine besondere Sorgfaltspflicht. Weiterhin ist bei Rückwärtsunfällen der sogenannte Anscheinsbeweis. Dadurch muss der Unfallverursacher erst mal widerlegen, dass ich nicht eine Mitschuld habe. Sollte es tatsächlich hart auf hart kommen, dann sollte eigentlich ein Unfallgutachter das Unfallszenario rekonstruieren können.


    Ich hab die letzten Tage übrigens ganz bewusst mal auf andere Fahrzeuge an Kreuzungen/im stehenden Verkehr vor Ampeln/... geachtet, 1-2m Abstand sind nach meinen Beobachtungen durchschnittlich absolut normal. Weiterhin scheint es keine gesetzlichen Regelungen zum Abstand beim stehenden Verkehr, z. B. wie in meinem Fall, zu geben. Eine Gefährdung muss halt ausgeschlossen sein.

    Die Straße ist an der Unfallstelle sogar leicht abschüssig, dadurch ist ein Zurückrollen beim Anfahren absolut ausgeschlossen. Mir erschließt sich da eine Teilschuld meinerseits absolut gar nicht. Selbst wenn ich nur 30cm Abstand gehalten hätte, hätte er mich vor dem Zurücksetzen wahrnehmen müssen und aufgrund der Sorgfaltspflicht schlicht und ergreifend warten müssen, bis ich ihm entweder Platz mache oder ihn überhole.

  • #26

    sorry, aber anstatt sowas zu schreiben würde ich mir den kommentar lieber sparen.

  • #27


    Klingt für mich etwas verwirrend.

    Vielleicht hat der gute Mann ein etwas, sagen wir mal, "eigenständiges" Rechtsempfinden.

    Wie kann man auf der einen Seite seine Schuld eingestehen, dieses Schuldanerkenntnis dann aber wieder revidieren mit der Aussage, er habe aber "vorher" alles richtig gemacht.

  • #28

    So Kostenvoranschlag ist da: Kosten von 2200€. Damit wäre eine Bagatelle ausgeschlossen. Laut Kostenvoranschlag müssen Gabelbein (recht links), Kotflügel, eine Schwelle, Arm 1 und 2, noch eine Schelle und ein paar Kleinteile ersetzt werden.


    Morgen schaut ein Gutachter das Moped durch.

  • #29

    Das ist natürlich jetzt ein bisschen der worst case. Hätte ja eigentlich getippt, dass über den Reifen die meiste Energie des Aufpralls abgebaut wurde und du gute Chancen hast, dass kein größerer Schaden entstanden ist aber offensichtlich war dann wohl doch etwas mehr Bumms dahinter.

  • #30

    Mir hat mal ein Anwalt in einer völlig anders gelegenen Sacher erklärt, dass schon durch die Tatsache ein Fahrzeug angemeldet zu haben eine, wenn auch recht kleine, Teilschuld besteht.


    Viel Glück.

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen.

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