Alles anzeigen... Ich kenne das so, dass man das Bike zunächst mal reparieren läßt, weil repariert werden muss es ja sowieso und dann eben selbst mit der Rechnung in Vorleistung geht .......
Genau,
und ich kenne das so, dass die Werkstatt nach der Reparatur die Werkstattrechnung incl. Gutachterkosten direkt an die gegnerische Versicherung sendet (ggf. über den Rechtsanwalt). Voraussetzung: Abtretungserklärung an die Werkstatt.
Bedeutet:
- Moped ist nach 1- 2 Wochen repariert
- Mit der Bezahlung hat man selbst erstmal gar nix zu tun
- Druck auf die Versicherung steigt (Gerichtskostenrisiko, Anwaltskostenrisiko, Zinsforderung)
- Restrisiko beschränkt sich auf die Kosten, die man sowieso hat, wenn man später doch noch eine Mitschuld bekommt.
- Man kann wieder fahren.
Gruß
Andreas