https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315d.html
ZitatAlles anzeigenWer im Straßenverkehr sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Heißt umgangssprachlich auch Einzelrennen.