Alles anzeigenHeute wirst Du nachträglich angezeigt, weil Du ja das Oberteil ohne Zustimmung zerschnitten hast.......
Es ist absolut nicht gut, solche Befürchtungen zu schüren. Das könnte den ein oder anderen in der Situation davon abhalten, das Notwendige zu tun.
Als Erst-/Nothelfer kann dir nichts passieren.
Kurzes Zitat aus dem o.g. Link:
"Grundsätzlich kann der Ersthelfer oder die Ersthelferin weder zum Schadensersatz für die Beschädigung fremder Sachen (z. B. zerschnittene Kleidung der verletzten Person) noch für eine ungewollt zugefügte Körperverletzung (z. B. Rippenbruch bei der Herzdruckmassage) herangezogen werden. Dies gilt auch dann, wenn die Erste-Hilfe-Maßnahmen letztlich erfolglos waren."