Motorradunfal - Helm ab oder nicht?

  • #31

    Es ist absolut nicht gut, solche Befürchtungen zu schüren. Das könnte den ein oder anderen in der Situation davon abhalten, das Notwendige zu tun.


    Als Erst-/Nothelfer kann dir nichts passieren.


    [KLICK MICH]


    Kurzes Zitat aus dem o.g. Link:


    "Grundsätzlich kann der Ersthelfer oder die Ersthelferin weder zum Schadensersatz für die Beschädigung fremder Sachen (z. B. zerschnittene Kleidung der verletzten Person) noch für eine ungewollt zugefügte Körperverletzung (z. B. Rippenbruch bei der Herzdruckmassage) herangezogen werden. Dies gilt auch dann, wenn die Erste-Hilfe-Maßnahmen letztlich erfolglos waren."

  • #32

    Naja, früher war sicher auch nicht alles Friede, Freude, Eierkuchen.:)

    Klar kann man prinzipiell erstmal alles zur Anzeige bringen und auch vor Gericht gehen. Die viel entscheidendere Frage ist doch aber, wie viele mit so einer Anzeige am Ende auch Recht bekommen haben!!! ;)

  • #33

    Sollte das wirklich so passieren, kannst du dir -wie gesagt- sicher sein, dass gegen dich keinerlei Ansprüche erhoben werden können.

    Außerdem hast du die Erkenntnis, einem Riesenaxxxxloch geholfen zu haben...aber du hast geholfen.

  • #34

    Ich schüre nichts, rede nur aus eigener Erfahrung.

    Und das keinerlei Ansprüche erhoben werden können weil Du ja geholfen hast, das kannst Du gleich vergessen.

    Aber gut

    Gruß Steffen alias Gräzer + Tomomi


    Thueringen_120-animierte-flagge-gifs.gif

  • #35

    Sorry, aber wenn der Ersthelfer nicht gerade einen IQ von knapp über Raumtemperatur hat und dem Verletzten nicht noch nachträglich ein Messer in die Brust jagt, ist er per Gesetz zu 100% abgesichert.


    Und selbst wenn in seinem Schädel ein Hundehirn verwachsen ist:


    "Handelt die Erste Hilfe leistende Person nach bestem Wissen und Gewissen und leistet sie – ihren Fähigkeiten entsprechend – die ihr bestmögliche Hilfe, so braucht sie grundsätzlich weder mit Schadenersatzansprüchen noch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Selbst wenn ihr bei der Hilfeleistung ein Fehler unterlaufen sollte, bleibt sie straffrei, da sie in jedem Falle ihre Hilfe leistete, um einem anderen Menschen zu helfen."



    Lies dir bitte die entsprechenden Texte (teilweise mit Fallbeispielen) durch und mach' nach Möglichkeit hier die Leute nicht mit solchen undifferenzierten Aussagen verrückt.


    Achso: Und die vorhergehende Generation in einer "heilen Welt" zu sehen: Diese rosarote Brille hat jede Generation auf der Nase,,, Übrigens auch die Kommende :)

  • #36

    ... alles schön und gut, mir ist auch bewusst da man in solch einem Fall nicht belangt werden kann.

    Was mich aber mittlerweile "ankotzt" sind die Gaffer die unweigerlich (meist) bei einer Havarie mit

    eintreffen und erst mal das Handy zücken und die Kamera einschalten und losfilmen ohne jemanden

    überhaupt um Erlaubnis zu fragen oder zu helfen, wird man dann Pampig und Mault die Filmer an,

    bekommt man wenn es dumm läuft noch Schläge angedroht.


    Alles schon erlebt ...

    Einmal editiert, zuletzt von Alex. ()

  • #37

    Ja grundsätzlich schon, aber einen Freibrief tun und lassen zu können, was man will hat, hat ein Ersthelfer auch nicht. Das Schulbespiel für grob fahrlässiges Handeln ist ja auch in dem Artikel genannt, das Nichtabsichern der Unfallstelle und da kann es oftmals schon fehlen und wenn deshalb dann noch zusätzlich was passiert, möchte ich nicht der sein, der nicht abgesichert hat.


    Das mit der rosaroten Brille mag zum Teil schon auch zutreffen, aber die heutige generelle Anschauung, dass z. B. grundsätzlich immer die anderen Schuld sind, auch wenn man selbst mitten auf der Straße fährt, war "früher" bei weitem nicht so verbreitet oder dass man sich aus Protest auf eine Straße klebt auch nicht. :saint: Wenn einer früher blöd war, hat er das schnell bemerkt, aber heute fühlt sich jeder schlau, der in ein Handy glotzen kann und wenn er dabei auf die Gegenfahrbahn gerät und einen anderen von der Straße runterschneidet und es ist kein Zeuge da, dann weiß er von nichts. :P Das war früher anders, da ist man dazu gestanden, was man verbrochen hat, aber das ist eine andere Geschichte. Ich habe nichts dagegen, wenn die rosaroten Zeiten noch vor uns liegen sollten. Ich bin da nur skeptisch, wäre aber froh, wenn ich mich täuschen würde.


    Gruß


    Thomas

  • #39

    Nein, keine Diskussion, nur so nebenbei gesagt. Außerdem nicht besser, sondern anders (genau lesen und verstehen). :)


    Gruß


    Thomas

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