Hallo Marian,
daß Dein Händler die Bowdenzugspannung korrigiert hat ist gut - daß er aber die Weite wieder so wie beim Original eingestellt hat finde ich nicht so gut - weshalb bräuchtest Du dann einstellbare Hebeleien ?!?
Verbuche es unter Lehrgeld, auch wenn ich den zweiten Schritt nicht wirklich nachvollziehen kann. Kopf hoch und nicht unterkriegen lassen ...