Fahren in Zeiten von Corona

  • #71

    Keine Ausgangssperre. Ausgangsbeschränkungen.


    Ausgangsbeschränkungen in Bayern: Was ist weiterhin erlaubt?

    • Zur Arbeit gehen: Arbeitgeber werden allerdings dazu angehalten auf Home-Office-Varianten zu setzen.
    • Zum Arzt gehen: Allerdings werden Physiotherapie-Sitzungen nur im Notfall genehmigt.
    • Zum Einkaufen gehen: Weiterhin ist die Lebensmittelversorgung in Bayern gewährleistet. Söder und Aiwanger appellieren jedoch an die Bevölkerung, keine "Hamsterkäufe" zu tätigen.
    • Zur Bank gehen: Weiterhin ist der Abhebe- und Auszahlungsverkehr an Bankautomaten gewährleistet. Ministerpräsident Söder warnt davor, massenhaft Bargeld abzuheben - dafür gebe es keinen Grund.
    • Spazieren gehen/Joggen gehen: Wenn möglich alleine - im Ausnahmefall gemeinsam mit Personen "desselben Hausstandes" - sprich: der Familie.
    • Lebensgefährten sehen: Weiterhin ist es erlaubt, den Lebenspartner zu besuchen.
    • Kinder sehen: "Die Wahrnehmung des Sorgerechts" ist weiterhin erlaubt - beispielsweise, falls die Eltern getrennt leben und die Kinder dauerhaft bei einem Elternteil sind.

    Quelle: https://www.infranken.de/ueber…liveticker;art179,4981190


    Also, wer aus Bayern kommt kann mich gerne als seinen "Lebenspartner" angeben. In Zeiten wie diesen schau ich da auch nicht aufs Geschlecht.

  • #72

    Gut, hast recht. Dennoch etwas anderes als eine Kontaktbeschränkung, wie in den meisten anderen Ländern.

  • #74

    Dafür, dass der Herr Söder Bundeskanzler werden möchte, verzichte ich doch gern aufs Motorradfahren. Die Kfz-Steuer fürs Bike zahle ich selbstverständlich in voller Höhe. :angry-teeth:

  • #75

    Hier bei uns im Ländle ist man unterschiedlicher Meinungen. :eusa-think:Ein mir bekannter P-Beamter meint, das auf Grund der Ausgangsbeschränkungen das Motorradfahren zum Spaß grundsätzlich verboten ist. :icon-question:

    Ander Verlautbarungen (s. vorhergeschriebene Post von mir) sagen aus, dass man sehrwohl fahren darf, eben nicht in Gruppen oder zum Treffen. Größere Motorradtreffpunkte, wie z.B. die Löwensteiner Platte, sind gesperrt.

    Ich fahre weiterhin, solange es nirgends offiziell verboten ist. :P

  • #76

    Mittlerweile ist die Sache klar. Dort wo Ausgangsbeschränkungen sind, dürfen nur absolut notwendige Erledigungen außerhalb der Wohnung gemacht werden. Dazu ist zum Einkaufen nicht das Fahrzeug selbst entscheidend, sondern die Notwendigkeit der Fahrt. Das muss man belegen können.

    Wo ein Kontaktbeschränkungen erlassen worden sind, braucht man keine Begründung warum man unterwegs ist. Somit ist das Biken prinzipiell erlaubt, wie auch das Autofahren.

    Daher ist das vom Bundesland abhängig. Der ADAC hat genau zu dieser Frage ein Video veröffentlicht. Damit ist die Frage eindeutig beantwortet. Es gibt allerdings unterschiedliche Sanktionsregelungen, weil man sich wohl noch nicht auf einen einheitlichen Bußgeldkatalog geeinigt hat. Teuer ist so ein Verstoß aber allemal. Was ist bislang gelesen habe, kostet ein einfacher Verstoß gegen Ausgangs- oder Kontaktbeschränkung schon 3-stellig. Wer trotz Verbot seine Kneipe öffnet, wird das 5-stellig. Man hat schon vor Tagen angekündigt die Regeln nun schärfer zu kontrollieren, was im Grundsatz auch richtig ist.

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    Nachtrag: An anderer Stelle schrieb ich schon, dass ich die Hotline unseres Landkreises per Email angefragt hatte. Bei uns ist das anlasslose Motorradfahren zulässig, jedoch nur allein. Es ist allerdings unbeantwortet geblieben, ob sich die Alleinfahrt auf den Sozius oder mehreren Bikern bezieht.

    Selbstverständlich habe ich diese Email ausgedruckt und zu meinen Papieren gesteckt.

    Was mich betrifft, so kann man ja nirgends mit einem Ziel hinfahren. Eisdielen, Cafe usw. haben ja geschlossen. Freunde zu besuchen ist nicht nur verboten, sondern auch aus Vernunft nicht ratsam. Somit werde ich am Sa oder So meine Actincam am Bike testen. Bis ich die richtige Einstellung und verschiedene Montageorte gefunden habe, wird das sicher auch einen ganzen Nachmittag dauern.

    2 Mal editiert, zuletzt von Floppyk ()

  • #78

    Die Ausgangsbeschränkungen in Bayern sind m.M.n nicht die härtesten. In meiner Heimat dürfen sich die Menschen nur in einem Aktionsradius 20 km vom Wohnsitz bewegen (Arbeitsweg, Ärztegang usw. ausgenommen). Das ist meines Wissens nach, hier nicht der Fall. Selbst wenn das Verbot von Motorrad fahren kommt, hab ich meinen "Passierschein" und kann mindestens noch zwischen Arbeit und Zuhause hin und her fahren, was auch eine sehr schöne Strecke ist. Auf die Berge hab ich im Moment sowieso kein Bock weil die Kontrollgruppe Motorrad schon wieder wie die Geier kreisen. Ich mach eher kleinere Fahrten im Münchener Umland aber Bayern hat Glück. Isle of Man TT 2 ist für die PS4 erschienen. Da bleib ich gern zuhause:icon-mrgreen:

    also known as Lucky Sascha, :D


    Wenn man rechts dreht, wird die Landschaft schneller 8-)

    Einmal editiert, zuletzt von Onkel Jimbo ()

  • #80

    @Floppyk

    Nochmal - vieleicht kapierst auch Du es dann endlich: wir haben in Bayern keine Ausgangssperre sondern "nur" Ausgangsbeschränkungen mit gewissen Auflagen.


    Was mich allerdings extrem ankotzt, ist der Föderalismus innerhalb Bayerns mit seinen verschiedenen Regierungspräsidien, welche die Ausgangsbeschränkungen auslegen können wie sie wollen.

    Motorradfahren ist kein triftiger Grund die Wohnung zu verlassen (Punkt 10 im aktuellen Bußgeldkatalog und wird mit 150Euro geahndet), aber Spazieren gehen und Joggen schon. Was für ein bullsh.. !!!


    Aus dem realen Leben in Bayern

    Zwei meiner Arbeitskollegen - schon seit 10 Jahren in einer Fahrgemeinschaft - wurden vorgestern um 22.30Uhr auf dem Nachhauseweg von der Spätschicht 100m vor der Haustüre von einer Streife kontrolliert. Der Passierschein der Firma hat nicht interessiert, aber der nicht eingehaltene Abstand von 1.50m im PKW. Es blieb zum Glück bei einer mündlichen Verwarnung, auch der Hinweis, dass wir uns auf der Arbeit den ganzen Tag näher wie 1.50m kommen hat nicht interessiert. Allerdings wurden sie beide registriert, beim nächsten mal gelten sie als unbelehrbar und werden abkassiert. Der eine Polizist meinte noch, er hätte wesentlich strengere Kollegen, die würden schon beim ersten mal abkassieren ...


    Willkür - was ist das? Gibt's bei uns in Bayern nicht ...

    Gruß Michel

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