Alles anzeigenBayern hat eine Ausgangssperre erlassen. Damit ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung per se unzulässig und hat damit nichts mit dem Biken zu tun.
Keine Ausgangssperre. Ausgangsbeschränkungen.
Ausgangsbeschränkungen in Bayern: Was ist weiterhin erlaubt?
- Zur Arbeit gehen: Arbeitgeber werden allerdings dazu angehalten auf Home-Office-Varianten zu setzen.
- Zum Arzt gehen: Allerdings werden Physiotherapie-Sitzungen nur im Notfall genehmigt.
- Zum Einkaufen gehen: Weiterhin ist die Lebensmittelversorgung in Bayern gewährleistet. Söder und Aiwanger appellieren jedoch an die Bevölkerung, keine "Hamsterkäufe" zu tätigen.
- Zur Bank gehen: Weiterhin ist der Abhebe- und Auszahlungsverkehr an Bankautomaten gewährleistet. Ministerpräsident Söder warnt davor, massenhaft Bargeld abzuheben - dafür gebe es keinen Grund.
- Spazieren gehen/Joggen gehen: Wenn möglich alleine - im Ausnahmefall gemeinsam mit Personen "desselben Hausstandes" - sprich: der Familie.
- Lebensgefährten sehen: Weiterhin ist es erlaubt, den Lebenspartner zu besuchen.
- Kinder sehen: "Die Wahrnehmung des Sorgerechts" ist weiterhin erlaubt - beispielsweise, falls die Eltern getrennt leben und die Kinder dauerhaft bei einem Elternteil sind.
Quelle: https://www.infranken.de/ueber…liveticker;art179,4981190
Also, wer aus Bayern kommt kann mich gerne als seinen "Lebenspartner" angeben. In Zeiten wie diesen schau ich da auch nicht aufs Geschlecht.