Kennzeichenhalter
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#33 Bestimmungen für Kennzeichenhalter:
- Höhe Kennzeichen: (bei belastetem Fahrzeug).
- Unterkante vom Kennzeichen min. 200 mm über Fahrbahn.
- Oberkante vom Kennzeichen max. 1500 mm über Fahrbahn.
- Sichtbarkeit: (Winkel, aus dem das Kennzeichen voll sichtbar sein muss).
- 30° nach oben.
- 5° nach unten.
- 30° seitlich.
- Neigung des Kennzeichens:
- Oberkante max. 30° nach vorne
- Unterkante max. 15° nach vorne
- Kennzeichen muss beleuchtet sein.
- Keine Eintragungspflicht. -
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#36 hi
es ist ein sonderhaft der deutschen zeitschrift motorrad und im hinteren teil ist es klar so beschrieben in der Rubrik wissen - was geht und was nicht bei umbauten...
...danke aber fuer die antworten, an welche ich mich nun auch viel lieber halten werde
auf dem reflektor steht E1 und auf der leuchte E11 - somit alles palleti und der umbau kann weitergehen
danke
martin
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#37 Perfekt
Auszug von Uni Karlsruhe:
Etliche Staaten beteiligen sich an der Fortentwicklung der ECE-Regelungen, denn neue Technologien der Fahrzeugtechnik erfordern fortlaufend eine Anpassung der Regelungen. Weitere Staaten erkennen die Regelungen an und prüfen auf deren Grundlage Fahrzeuge und Fahrzeugteile. Eine positive Prüfung stellt die Grundlage der Zulassung des Fahrzeugteils oder Fahrzeugs zum Straßenverkehr dar. Das Fahrzeug ist dann für alle Staaten, die Vertragspartner sind, zugelassen.
Auf dem geprüften Teil wird vermerkt, in welchem Land die Prüfung beziehungsweise Zulassung erfolgte. Zu erkennen ist dies am Prüfzeichen des Vertragspartners, das in einem Kreis auf dem Fahrzeugteil angebracht ist. Die Prüfstelle für lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen arbeitet mit dem Kraftfahrt - Bundesamt in Flensburg zusammen. Hier geprüfte Fahrzeugteile erhalten das Prüfzeichen E1.
E1: Deutschland
E2: Frankreich
E3: Italien
E4: Niederlande
E5: Schweden
E6: Belgien
E7: Ungarn
E8: Tschechien
E9: Spanien
E10: ehemaliges Jugoslawien
E11: Großbritannien
E12: Österreich
E13: Luxemburg
E14: Schweiz
E15: DDR
E16: Norwegen
E17: Finnland
E18: Dänemark
E19: Rumänien
E20: Polen
E21: Portugal
E22: Russische Föderation
E23: Griechenland
E24: Irland
E25: Kroatien
E26: Slowenien
E27: Slowakei
E28: Weißrussland
E29: Estland -
#38 Hey,
Hat von euch denn jemand den KZH von Evotech Performance? Der gefällt mir optisch bisher am besten, sind aber zwei Kleinigkeiten, die mich unsicher machen:
1. Die original Blinker sind ja kompatibel, wie sieht es allerdings mit Blinkern aus dem Zubehörhandel aus, sind die problemlos anbringbar, z. B. auch die original Yamaha Blinker?
2. Wenn ich das richtig sehe muss der Reflektor in das Nummernschild selbst gebohrt werden? Leider finde ich nur Bilder vom KZH ohne Nummernschild.
Vielen Dank für die Antworten
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#39 [OT-Modus AN]
Hallo namenlose/-r schlurens,ich finde es wirklich toll, daß Du Dich bei uns angemeldet hast - und auch gleich aktiv geworden bist !!!
Noch besser fände ich es, und nicht nur ich, wenn Du Dich auch noch unserer kleinen Gemeinschaft DORT (KLICK!!!) mal vorstellen würdest - wir wissen nämlich gerne mit wem wir in unserem Forum kommunizierern ...
Vielen Dank für Dein Verständnis !!!
Schönen Tag noch.
[OT-Modus AUS] -
#40 Servus "schlurens" Nun, ich habe nicht den Evotech KZH verbaut aber für deine Probleme gibt es Lösungen
Zu 1. Es gibt diese Adapter Plättchen (Bild1). Damit passen LED Blinker aus dem Zubehörhandel. Suche einfach mal nach "Yamaha LED Blinker Adapter"
Zu 2. Bei dem KZH ist wohl kein Reflektor dabei. Suche mal nach "Motorrad Reflektor mit Halter". Dann findest du so ähnliche wie auf Bild 2 zu sehen. Dann kannst du am unteren Ende des KZH ein Loch mit Senkung bohren und den Reflektorhalter mittels Senkkopfschraube befestigen
Zu 3. Wie Dirk schon schrieb wäre es schön wenn du Dich dem Forum vorstellen und ein paar Sätze über Dich und deinem Bike schreiben würdest..hier geht's zum thread : http://xsr900.de/forum/viewforum.php?f=10
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